KGS-Inventar: Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung
Die Schweiz gehört zu den Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. In Anwendung der Bestimmungen des internationalen Rechts und des Bundesgesetzes von 1966 liess die Regierung insbesondere eine Liste der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung erstellen, die bei einem bewaffneten Konflikt zu schützen sind.
Das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung wurde 1987 in Kraft gesetzt und erstmals veröffentlicht. Nach Revisionen in den Jahren 1995 und 2009 wurde es 2021 aktualisiert und am 13. Oktober 2021 vom Bundesrat genehmigt.
Dieses Bundesinventar verpflichtet Bund und Kantone, präventive Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor den Folgen von bewaffneten Konflikten, Naturereignissen (Überschwemmungen, Erdbeben, Brände usw.) und anderen Gefahren zu ergreifen.
Der KGS-Verantwortliche steht Ihnen bei Fragen oder für Empfehlungen gerne zur Verfügung.
