Die kantonale Mediation für Verwaltungsangelegenheiten hat die Aufgabe, Konflikten zwischen kantonalen Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern vorzubeugen und sie einvernehmlich zu lösen. Die Dienste des kantonalen Mediators bestehen in Information und Beratung, Schlichtung und Mediation. Sie können von den Bürgerinnen und Bürgern (Personen, aber auch Unternehmen, Verbänden und Gemeinden) und von den Dienststellen des Staates angefordert werden.
Der kantonale Mediator darf aber nicht von sich aus tätig werden. Er ist auch nicht für die Gemeindeangelegenheiten, die Gerichtsverfahren und die Bereiche, die im Bundesrecht geregelt werden oder die über eigene Vermittlungsverfahren verfügen, zuständig.
Seit Anfang Jahr wurden die Dienste des kantonalen Mediators ein Dutzend Mal sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Dienststellen des Staates in Anspruch genommen.
Der kantonale Mediater ist zu 20 % angestellt. Da die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten sich als leicht zugängliche Dienstleistung versteht, ist der kantonale Mediator per Natel oder SMS (+41 79 419 08 27), per E-Mail (mediation@fr.ch), mit dem Kontaktformular auf der Website (www.fr.ch/ombudsstelle) und per Post erreichbar.