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Öffentlichkeitsprinzip : Auf Anfechtung einer Schlichtungsvereinbarung nicht eingetreten
Das Kantonsgericht ist auf zwei Verfahren gegen eine Schlichtungsvereinbarung nach einer Schlichtung über den Zugang zu Dokumenten nicht eingetreten. Das Dossier ist wieder bei der Beauftragten.
Veröffentlicht am 15. Juni 2020 - 15h45
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 09.09.2020 - 08h26