Für weitere Informationen, klicken Sie hier.
Öffentlichkeitsprinzip : Klärung bei Fällen, bei welchen Dokumente zu einem Verfahren nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen
Das Bundesgericht hat im Urteil (1C_367/2020) betreffend dem Kanton Neuenburg präzisiert, in welche Fällen Dokumente zu einem Verfahren dem Öffentlichkeitsprinzip nicht unterliegen. Dokumente, die ein Verfahren im strengen Sinne betreffen (zum Beispiel ein Schriftwechsel oder eine von einer Justizbehörde in Auftrag gegeben Expertise) unterliegen nicht dem Öffentlichkeitsprinzip.
Veröffentlicht am 28. Januar 2021 - 09h18
Hauptbild
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 29.01.2021 - 14h36