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Transparenz : Teilweiser Zugang zu einem Bericht einer Administrativuntersuchung
Nach einem Zugangsgesuch nach dem Öffentlichkeitsprinzip hatte der Oberamtmann des Broyebezirks den Zugang zu einem Bericht einer Administrativuntersuchung in einer Gemeinde verweigert. Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz hatte einen teilweisen Zugang zum Bericht nach Anhörung der Dritten empfohlen. Nach dem Rekurs der Gesuchstellerin gegen den negativen Entscheid des Obertamtmannes hat das Kantonsgericht entschieden, dass der teilweise Zugang nach Anhörung der Dritten gewährt werden muss - wie durch die Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz empfohlen.
Veröffentlicht am 09. Dezember 2020 - 12h08
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 09.12.2020 - 12h08