Transparenz
Nach den der Behörde bekanntgegebenen Zahlen sind 2014 bei den freiburgischen öffentlichen Organen 38 Zugangsgesuche eingereicht worden. In 24 Fällen bewilligten die öffentlichen Organe vollständigen Zugang, in drei Fällen teilweisen Zugang. In zehn Fällen wurde der Zugang zu den Dokumenten verweigert. Ein Zugangsgesuch wurde wieder zurückgezogen. Die meisten Gesuche betrafen die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Bauwesen. Die Evaluation spiegelt die Anzahl der Gesuche wieder, die der Behörde von den öffentlichen Organen gemeldet werden. Wie die eidgenössische Behörde geht aber auch die kantonale Behörde davon aus, dass tatsächlich weit mehr Zugangsgesuche eingereicht werden, die aber nicht immer als solche erkannt, daher auch nicht immer unter dem Aspekt des InfoG behandelt und in der Folge auch nicht gemeldet werden. Eine stete Sensibilisierung der öffentlichen Organe wird daher als sehr wichtig erachtet. Für Dokumente aus dem Umweltbereich gelten seit 1. Juni 2014 neue Regeln. Alle eidgenössischen und kantonalen öffentlichen Organe müssen im Umweltbereich nun ein Zugangsrecht im Sinne der Aarhus-Konvention garantieren. Mehrere Unterschiede zwischen der Aarhus-Konvention und dem InfoG sind hervorzuheben: das Zugangsrecht nach Aarhus-Konvention bezieht sich auf Dokumente beliebigen Datums. Zudem gilt das Einsichtsrecht auch gegenüber Privaten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die mit Vollzugsaufgaben im Umweltbereich betraut wurden. 2014 wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Transparenzbeauftragten eingesetzt, die dem Staatsrat Vorschläge in punkto einer Aktualisierung des InfoG unterbreitet hat. Beide vorgeschlagenen Varianten wurden vor kurzem in die Vernehmlassung geschickt.
Datenschutz
Im Bereich Datenschutz sind im Berichtsjahr 259 Dossiers eingegangen. Dabei war die Beauftragte im Jahr 2014 in 143 Fällen beratend tätig und erteilte Auskünfte. Neun neue Gesuche um Zugriff auf die kantonale Plattform FRI-PERS sowie fünfzehn neue Gesuche um Bewilligung der Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage (VidG) wurden der Beauftragten zur Stellungnahme unterbreitet. In den Bereichen FRI-PERS und VidG ist ein Rückgang der neuen Gesuche zu verzeichnen. Die Gründe dazu, insbesondere für den Bereich der Videoüberwachung, lassen sich nicht leicht erklären, zumal die Videoüberwachung tendenziell zugenommen hat und Auskunftsanfragen aus diesem Bereich nach wie vor häufig sind. Die Beauftragte hatte viele Anfragen zur Frage zu beantworten, ob bestimmte Personendaten an Dritte weitergeleitet oder bekannt gegeben werden dürfen. Es betrifft dies immer wieder Steuer- und Adressdaten. Es stellt sich heraus, dass die Datenschutzbeauftragte für Gemeinden, insbesondere die Einwohnerkontrollen, eine wichtige Anlaufstelle ist. Anfragen betreffen immer wieder die Frage nach der Publikation von Fotos von Behördenmitgliedern oder von Angehörigen einer Institution im Internet. Darüber hinaus hat die Beauftragte im Berichtsjahr wiederum Datenschutzkontrollen durchgeführt. Eine Nachkontrolle der touristischen Webcams ergab, dass nach wie vor Webcams auszumachen waren, auf welchen Personen erkennbar oder identifizierbar sind.