Transparenz
Im Transparenzbereich ist nun die ganze Freiburger Gesetzgebung an das Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) angepasst. Diese Konvention ist am 1. Juni 2014 für die Schweiz in Kraft getreten und gewährt der Öffentlichkeit im Umweltbereich in einigen Punkten ein weiter gefasstes Zugangsrecht als dasjenige, das allgemein im Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) vorgesehen war.
Da im Gesetz der Grundsatz der Auslegung gemäss der Aarhus-Konvention eingeführt wurde, konnte auf mehrere Detailveränderungen in der DZV verzichtet werden. Gewisse Anpassungen waren aber trotzdem nötig, weil einerseits die vom Gesetzgeber gemachten Änderungen sich nicht auf den Umweltbereich beschränken, und sich andererseits die Verfahrensordnung geändert hat und auf Verordnungsebene festgelegt werden musste. Zudem wurden einige Anpassungen vorgenommen, welche die Erfahrungen der ersten sechs Jahre bei der Anwendung der Gesetzgebung über den Zugang zu Dokumenten berücksichtigen.
Im Bereich Mediation gingen bei der Transparenzbeauftragten im letzten Jahr elf Anträge ein. In sieben Fällen kam es zu Mediationsübereinkommen, in einem Fall erliess die Beauftragte eine Empfehlung. Nach den der Behörde bekanntgegebenen Zahlen sind 2017 bei den freiburgischen öffentlichen Organen 48 Zugangsgesuche eingereicht worden. In 37 Fällen bewilligten die öffentlichen Organe vollständigen oder teilweisen Zugang.
Wie die eidgenössische Behörde geht auch die kantonale Behörde davon aus, dass tatsächlich weit mehr Zugangsgesuche eingereicht werden, diese aber nicht immer als solche erkannt, daher auch nicht immer unter dem Aspekt des InfoG behandelt und in der Folge auch nicht gemeldet werden. Eine stete Sensibilisierung der öffentlichen Organe wird daher als sehr wichtig erachtet.
Datenschutz
Im Bereich Datenschutz war im Berichtsjahr wiederum eine gleich hohe Arbeitsbelastung auszumachen. Von den 323 neuen Dossiers betrafen rund 300 den Datenschutz, 6 Gesuche den Zugriff auf die Plattform der Einwohnerkontrolle und bei 17 handelte es sich um Gesuche für Videoüberwachungsanlagen. Die meisten Anfragen stammen von kantonalen Dienststellen und Gemeinden, aber auch von privaten Institutionen mit öffentlichen Aufgaben. Indessen sind es hauptsächlich Privatpersonen, die Gesuche um Videoüberwachungsanlagen stellen.
Auch wenn die Anzahl der Dossiers in etwa gleich geblieben ist, hat deren Komplexität zugenommen.
Die Digitalisierung der Kantonsverwaltung, ein Schwerpunkt des Regierungsprogramms 2017-2021, bringt neue weitreichende Projekte mit sich. Diese stellen Datenschutz und Informationssicherheit vor neue Herausforderungen. Betroffen sind verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel E-Government, die Einführung des elektronischen Patientendossiers oder die Datenbanken für die Schulverwaltung. Die Behörde begrüsst es, wenn sie frühzeitig in die verschiedenen Projekte eingebunden wird.
Verknüpfungen von Datenbanken ohne genügende rechtliche Grundlage sind besonders kritisch. Die Behörde ist immer wieder mit entsprechenden Anfragen konfrontiert, zum Beispiel bei Anfragen um Zugriff der Informatikplattform FriPers. Die Behörde hat in diesem Zusammenhang bereits mehrmals auf die Risiken der universalen Verwendung der AHVN13 als universellen Personenidentifikator hingewiesen.
Ein besonderes Augenmerk hat die Behörde im vergangenen Jahr auch der zunehmenden Auslagerung von Informatikdienstleistungen geschenkt. Der Beizug von externen Informatik-Dienstleistern, die Speicherung von Bürgerdaten in der Cloud oder weitreichende Zugriffsrechte externer Auftragnehmer bergen dabei besondere Risiken. Zur Externalisierung, insbesondere die Auslagerung von Daten in Clouds hat die Behörde im Berichtsjahr ein Informationsblatt verfasst.
Die Inkraftsetzung der EU-Datenschutzreform und die bevorstehende Revision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes verlangen auch nach einer sanften Verjüngung des kantonalen Datenschutzrechtes. Vorarbeiten dazu wurden im Berichtsjahr begonnen und werden sich auch 2018 fortsetzen.
Aktive Information
Die Behörde verfolgte auch 2017 eine Politik der aktiven Information, namentlich über ihre Website und Publikationen im Newsletter. Der Leitfaden für Gemeinden zu Datenschutz und Transparenz wurde Ende 2017 aktualisiert.