Transparenz
Im Bereich Transparenz haben die Schlichtungsanträge und die Empfehlungen zugenommen. 15 Schlichtungsanträge gingen bei der Beauftragen für Öffentlichkeit und Transparenz ein. In 7 Fällen kam es zu einer Einigung, in 4 Fällen erliess die Beauftragte 1 Empfehlung. 4 Schlichtungen waren Ende des Berichtsjahres noch pendent und 2 Schlichtungen aus 2017 führten 2018 zu einer Empfehlung.
Das Kantonsgericht hat im Bereich Transparenz zwei Urteile gefällt. In beiden Fällen hat es befohlen, den Zugang zu geschwärzten Dokumenten zu gewähren. Es ruft somit in Erinnerung, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten die Regel ist und die öffentlichen und privaten Interessen ausnahmsweise eine Weigerung rechtfertigen können, aber nur wenn weniger einschneidende Massnahmen wie das Schwärzen von Passagen nicht ausreichen.
Nach den der Behörde bekanntgegebenen Zahlen sind 2018 bei den freiburgischen öffentlichen Organen 71 Zugangsgesuche eingereicht worden. In 63 Fällen bewilligten die öffentlichen Organe vollständigen oder teilweisen Zugang. Wie die eidgenössische Behörde geht auch die kantonale Behörde davon aus, dass tatsächlich weit mehr Zugangsgesuche eingereicht werden, diese aber nicht immer als solche erkannt, daher auch nicht immer unter dem Aspekt des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) behandelt und in der Folge auch nicht gemeldet werden. Eine stete Sensibilisierung der öffentlichen Organe wird daher als sehr wichtig erachtet.
Datenschutz
Im Bereich Datenschutz war im Berichtsjahr eine markante Erhöhung der Arbeitsbelastung zu verzeichnen. Von den 403 neuen Dossiers (80 mehr als im Vorjahr) betrafen rund 375 den Datenschutz, 8 Gesuche den Zugriff auf die Plattform der Einwohnerkontrolle und bei 20 Dossiers handelte es sich um Gesuche für Videoüberwachungsanlagen. Die meisten Anfragen stammen von kantonalen Dienststellen und Gemeinden, aber auch von privaten Institutionen mit öffentlichen Aufgaben. Indessen sind es hauptsächlich Privatpersonen, die Gesuche um Videoüberwachungs-anlagen stellen. Nicht nur die Gesamtzahl der Dossiers hat zugenommen, sondern auch deren Komplexität. Diese Arbeitslast lässt sich mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr bewältigen. Daraus resultiert eine offensichtliche Arbeitsüberlastung der Datenschutzbeauftragten, die aktuell nur über ein Pensum von 50 % verfügt.
Die Digitalisierung der Kantonsverwaltung, ein Schwerpunkt des Regierungsprogramms 2017-2021, bringt neue komplexe Projekte mit sich. Diese stellen Datenschutz und Informationssicherheit vor neue Herausforderungen. Die Behörde hatte sich im Berichtsjahr insbesondere mit Projekten aus den Bereichen eGovernment (virtueller Schalter, kantonales Bezugssystem mit Referenzdaten), Auslagerung der Datenbearbeitung an Dritte (sog. Outsourcing), Microsoft Office365, Zugangsportale von Dienststellen oder privaten Organisationen mit öffentlichen Aufgaben oder Register der Schulverwaltung zu beschäftigen. Die Behörde begrüsst es, wenn sie frühzeitig in die verschiedenen Projekte eingebunden wird.
Das Gesetz über den eGovernment-Schalter des Staates gibt dem Staatsrat die Möglichkeit, Pilotversuche zum automatisierten Bearbeiten von heiklen Daten zu bewilligen, soweit dies nötig ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Aufgabenerfüllung des Staates die Einführung technischer Innovationen benötigt, deren Auswirkungen aber vorgängig beurteilt werden sollen. Im Berichtsjahr hat die Behörde zu vier solchen Pilotprojekten Stellung genommen. Diese Pilotprojekte dienen dazu, die Auslagerung der Datenbearbeitung in Clouds zu evaluieren. Die Behörde hat eine positive Stellungnahme abgegeben, verlangt aber die Einhaltung von gewissen Bedingungen, wie Gerichtsstand in der Schweiz, Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts, Speicherung der Daten in der Schweiz oder in Europa sowie Verschlüsselung der Daten mit eigenem Schlüssel sowie Vertraulichkeitsklausel. Darüber hinaus verlangt die Behörde, die Verantwortlichkeiten zwischen dem Datenherrn sowie dem Informatikdienst zu klären. Weiter rät die Behörde davon ab, Cloud-Lösungen für die Bearbeitung von sensiblen Daten zu verwenden.
Die Inkraftsetzung der EU-Datenschutzreform und die bevorstehende Revision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes verlangen auch nach einer Verjüngung des kantonalen Datenschutzrechtes. Daran wurde im Berichtsjahr gearbeitet.
Aktive Information
Die Behörde verfolgte auch 2018 eine Politik der aktiven Information, namentlich über ihre Website, im Newsletter, der im Juni 2018 und Januar 2019 veröffentlicht wurde.