Als einziges rechtsverbindliches internationales Instrument zum Schutz personenbezogener Daten spielt die Europäische Datenschutzkonvention 108 eine entscheidende Rolle bei der weltweiten Förderung des Rechts auf Privatsphäre. Das Änderungsprotokoll wird diese Rolle verstärken, es tritt jedoch erst in Kraft, wenn es 38 Vertragsstaaten ratifiziert haben. Die Konvention und das Änderungsprotokoll stehen Staaten offen, die nicht Mitglieder des Europarats sind, und entfalten so auch aussereuropäisch Wirkung.
Die Konvention finden Sie hier