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Transparenz: Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Kantonsgerichts und klärt das Mediationsverfahren vor der ÖDSB
Die Transparenzbeauftragte erachtete den Schlichtungsantrag eines Antragstellers, der sich weigerte, an der Schlichtungssitzung teilzunehmen, als zurückgezogen. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Entscheid ab. Das Bundesgericht bestätigt und präzisiert das Schlichtungsverfahren vor der Transparenzbeauftragten.
Veröffentlicht am 20. April 2020 - 13h33
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 10.06.2020 - 17h15