Empfehlung der Kantonalen Beauftragten für Öffentlichkeit und Transparenz: Aufrechterhaltung der Zugangsverweigerung zum Austausch zwischen einer Gemeinde und ihrem Anwalt
Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz empfiehlt der Gemeinde Villars-sur-Glâne, an der Zugangsverweigerung zu Dokumenten betreffend den Austausch mit ihrem Anwalt (Auftragserteilung, Korrespondenz, Timesheet) festzuhalten.
Veröffentlicht am 12. Mai 2020 - 16h09
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 01.04.2022 - 11h08