Transparenz und Raumplanung
Die Beauftragte empfiehlt der Gemeinde, den Zugang zu Dokumenten in Zusammenhang mit der Raumplanung zu gewähren, unter Vorbehalt, dass die Dritten in diesem Verfahren konsultiert worden sind und der Zugang zu den Dokumenten den Entscheidungsprozess nicht wesentlich behindert.
Veröffentlicht am 24. Juni 2021 - 10h53
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 01.04.2022 - 11h23