Die Empfehlung ist hier einsehbar.
Transparenz – Zugang zu einem Bericht über eine Vorermittlung
Die Beauftragte empfiehlt, den Zugang zu einem Bericht über eine Vorermittlung zu gewähren – nach Konsultation der betroffenen Dritten.
Veröffentlicht am 05. Februar 2025 - 14h07
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 05.02.2025 - 14h11