Transparenz: Zugang zum jährlichen Energieverbrauch der Grossverbraucher empfohlen
Die Beauftragte empfiehlt grundsätzlich, den Zugang zur Liste der 10 Unternehmen, die jährlich den grössten Energieverbrauch aufweisen, zu gewähren. In diesem Fall wird der VWBD/dem AfE empfohlen, den 10 Unternehmen eine Frist von 30 Tagen zu gewähren, um bei der Beauftragten darzulegen, wieso der Zugang zu dieser Liste nicht gewährt werden sollte.
Veröffentlicht am 24. Oktober 2022 - 11h42 Archiviert
Hauptbild
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 29.03.2024 - 03h42