Transparenz: Zugang zum jährlichen Energieverbrauch der Grossverbraucher empfohlen
24 Oktober 2022 - 11H42 Archiviert
Die Beauftragte empfiehlt grundsätzlich, den Zugang zur Liste der 10 Unternehmen, die jährlich den grössten Energieverbrauch aufweisen, zu gewähren. In diesem Fall wird der VWBD/dem AfE empfohlen, den 10 Unternehmen eine Frist von 30 Tagen zu gewähren, um bei der Beauftragten darzulegen, wieso der Zugang zu dieser Liste nicht gewährt werden sollte.
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 29.03.2024 - 03h42