Windmühlen und Transparenz
Im Fall, dass die gefragten Dokumente in der Gemeindeverwaltung nicht mehr auffindbar sind, empfiehlt die Beauftragte der Gemeinde, nochmals zu verifizieren, wo die Dokumente abgelegt sein könnten und allenfalls auch Dritte nach den entsprechenden Dokumenten zu fragen.
Veröffentlicht am 01. Juni 2021 - 11h06
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 01.04.2022 - 11h22