Eine Person hatte für sich und ihr Kind beim Amt für Personal und Organisation (POA) sowie bei der kantonalen Ausgleichskasse Zugang zu verschiedenen Dokumenten bezüglich ihres Ex-Mannes und Vater ihres Kindes verlangt, welcher Staatsangestellter ist. Die öffentlichen Organe haben in der Folge die Übermittlung eines Teils der Dokumente mit der Begründung verweigert, sie seien Teil des Personaldossiers des betroffenen Mitarbeiters, welche persönliche Daten enthalten und daher aufgrund überwiegenden privaten Interesses nicht zugänglich gemacht werden können.
Die Transparenzbeauftragte ist im konkreten Fall der Ansicht, dass die verlangten Dokumente sensible Daten enthalten, und dass sie zusammen ein Persönlichkeitsprofil darstellen können. Sie empfiehlt daher, an der Verweigerung des Zugangs festzuhalten.