Allgemeines
Das Register für die Bearbeitungstätigkeiten ist ein öffentliches Register, das gesetzlich vorgesehen ist (Art. 38 DSchG). Öffentliche Organe sind verpflichtet, ihre Datenbearbeitungen in diesem Register zu melden. Dieses Register stellt somit ein zentrales Steuerungsinstrument im Bereich des Datenschutzes dar.
Die Pflicht der öffentlichen Organe, ihre Datenbearbeitungen zu melden, veranlasst sie zu einer systematischen Überprüfung der bestehenden Bearbeitungen. Sie ermöglicht ihnen eine strukturierte Gesamtübersicht über ihre Datenbearbeitungen und führt sie dazu, sich mit der Rechtmässigkeit der Datenerhebungen und -bekanntgaben sowie mit der Aufbewahrung, Speicherung und Sicherung der Personendaten auseinanderzusetzen.
Darüber hinaus stärkt dieses Instrument die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, indem es ihnen ermöglicht, von der Existenz und den Merkmalen der von den einzelnen öffentlichen Organen durchgeführten Datenbearbeitungen Kenntnis zu erlangen. Dies erleichtert die Ausübung des Rechts auf Zugang zu den sie betreffenden Personendaten.
Schliesslich liefert das Register der ÖDSMB wertvolle Informationen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Beratung, Kontrolle und Aufsicht.
Dieses Register trägt den Namen ReBeT und ersetzt das frühere Datei-Register REFI.
Zugang zum Register für die Bearbeitungstätigkeite
Das Register für die Bearbeitungstätigkeiten (ReBeT) ist online zugänglich. Sämtliche Meldungen der öffentlichen Organe können über die Suchfunktion abgerufen werden.
Meldung einer Datenbearbeitung
Zugang zur Meldeseite
Öffentliche Organe können ihre Datenbearbeitungen über eine spezielle Meldeseite erfassen. Der Zugang zu dieser Seite unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um ein internes Organ (Direktionen und Dienststellen) oder ein externes Organ (Gemeinden, autonome oder private Einheiten mit öffentlichem Auftrag, Kirchen usw.) der kantonalen Verwaltung handelt:
- Für öffentliche Organe, die zur kantonalen Verwaltung gehören.
- Für externe öffentliche Organe erfolgt der Zugang über das einheitliche Zugangsportal.
Unterstützung
Die ÖDSMB stellt nützliche Ressourcen zur Verfügung, um die öffentlichen Organe bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten zu unterstützen:
- Handbuch ReBeT (Entwurf vom 04.04.2025).
- Anleitungen für den Zugang über das Einheitliche Zugangsportal (Entwurf vom 04.04.2025).
Stand am 4. April 2025: Diese Dokumente befinden sich derzeit in der Finalisierungsphase.
Bei Bedarf oder Fragen können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.