Eröffnung von Strassenbaustellen / temporäre Signalisation
Bewilligungsverfahren
- Für jede Eröffnung einer Baustelle, die ganz oder teilweise die öffentliche Strasse beeinträchtigt und die Installation einer temporären Signalisation erfordert, muss bei der Kantonspolizei eine Bewilligung beantragt werden.
- Dieses Gesuch muss, ausser in dringenden Fällen, 20 Arbeitstage vor Eröffnung der Baustelle elektronisch mit dem vorhandenen Dokument übermittelt werden.
- Nach Erhalt und Prüfung des Gesuches stellt die Kantonspolizei eine Bewilligung für das Aufstellen einer temporären Signalisation aus, damit der Auftraggeber die Arbeiten ausführen kann. Das Ende der Arbeiten sowie eine Verlängerung müssen der Kantonspolizei gemeldet werden.
Hilfe und Leitfaden
- Eidgenössische und kantonale Rechtsgrundlagen, VSS-Normen (MEMO)
- Bei Fragen (uns kontaktieren)
Dokument
Kontakt
Kantonspolizei
Verkehrspolizei
Chemin de la Madeleine 8
1763 Granges-Paccot
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