Leistungen
Die Kantonspolizei hat die Aufgabe:
- Der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und, wenn nötig, einzugreifen;
- Gemäss den Bestimmungen der Strafprozessordnung die strafbaren Handlungen festzustellen, die Beweise dafür zu sichern und die Täter zu ermitteln;
- Den Vollzug der Verwaltungs- und Gerichtsentscheide sicherzustellen, wenn dazu ein Polizeieinsatz notwendig wird;
- Bei schwerer Gefahr oder bei Unfällen Beistand zu leisten;
- In einem Katastrophenfall Alarm auszulösen und erste Massnahmen zu ergreifen.
Im Übrigen erfüllt sie die Aufgaben, die ihr durch die Spezialgesetzgebung übertragen werden.