Beratende Kommission für den Bereich der Prostitution
Im Kanton Freiburg besteht ein Gesetz über die Ausübung der Prostitution (SGF 940.2), das 2011 in Kraft getreten ist. Die Prostitution ist geregelt, weil sie für Personen, die diese Tätigkeit ausüben, gewisse Risiken birgt. Ziel ist es, die Mittel zur Bekämpfung der Zwangsprostitution und der Ausbeutung im Prostitutionsmilieu zu verstärken, Massnahmen zur Prävention und zur gesundheitlichen und sozialen Betreuung in diesem Milieu umzusetzen und die Einschränkungen, die für die Ausübung der Strassenprostitution gelten, näher auszuführen.
Mit Artikel 20 des Gesetzes über die Ausübung der Prostitution wurde eine beratende Kommission im Bereich der Prostitution eingesetzt, die folgende Befugnisse hat:
- Sie arbeitet zuhanden des Staatsrats ein Massnahmenprogramm für Prävention sowie gesundheitliche und soziale Betreuung auf dem Gebiet der Prostitution aus.
- Sie informiert sich regelmässig über die Entwicklung der Situation im Prostitutionsmilieu.
- Sie fördert die Koordination der Tätigkeiten der Verwaltungseinheiten des Staates und der privaten Organisationen, die sich mit Fragen in Zusammenhang mit der Prostitution befassen.
- Sie berät die Direktionen des Staatsrats und die Gemeinden.
- Sie schlägt dem Staatsrat und seinen Direktionen die ihr notwendig erscheinenden Schutz- und Präventionsmassnahmen vor.
- Sie erstattet dem Staatsrat jährlich Bericht.
Die beratende Kommission im Bereich der Prostitution tritt viermal jährlich zusammen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) über die Ausübung der Prostitution