1. Verfahren
Wird eine Straftat bekannt, so wird der Justizapparat automatisch in Gang gesetzt und von Amtes wegen verfolgt. Wenn hingegen eine Tat nur aufgrund einer Klage bestraft wird, so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen (Art. 30 StGB). Die Tat wird nicht verfolgt, wenn die entsprechenden Schritte nicht eingeleitet worden sind (Klage einreichen).
Im Prinzip reicht der Geschädigte bei der Staatsanwaltschaft Klage ein; dies erfolgt schriftlich und auf freiem Papier. Ein Strafantrag kann auch bei der Kantonspolizei eingereicht werden. Der Kläger kann sich am unten anstehenden Beispiel orientieren. Aus der Klageschrift muss ganz klar hervorgehen: Die Klagepunkte, der Ort und Zeitpunkt der Straftat, sowie die persönlichen Daten des Täters. Wenn der Täter unbekannt ist, muss dies aus der Klage ersichtlich sein.
Das Antragsrecht auf Klage erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird (Art. 31 StGB).
2. Vermittlungsversuch (Versöhnungsversuch)
Ist eine Strafklage eingereicht, kann die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit dem Oberamtmann für einen Versöhnungsversuch weiterleiten (Art. 316 StPO; Art. 84 Abs. 2 JG). Im Falle einer Einigung zwischen den Parteien wird das Verfahren eingestellt und die Klage aus dem Rodel gestrichen. Wird keine Einigung erzielt, wird die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zur Weiterbehandlung übermittelt.
2. Gesetzliche Grundlagen
- Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB; SG 311.0)
- Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SG 312.0)
- Justizgesetz (JG; SGF 130.1)
Formulare
- Strafantrag
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - Broye
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - Glâne
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - Gruyère
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - Sarine
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - See/Lac
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - Sense/Singine
- Antrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots - Veveyse