In einer Notsituation bitte die Nummer 117 wählen!
Verschiedene Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
VisioPol
VisioPol ist der neue Online-Schalter der Freiburger Kantonspolizei. Es handelt sich um ein innovatives Angebot, das Ihnen die Möglichkeit bietet aus der Ferne einen Termin zu buchen und mittels Videokonferenz mit einer Beamtin oder einem Beamten in Kontakt zu treten.
Verfügbare Leistungen (für Freiburger Bürger) :
- Erstattung einer Strafanzeige bei einfachen Straftaten und unbekannter Täterschaft (z. B. Diebstahl einer Geldbörse, Sachbeschädigung)
- en Diebstahl oder den Verlust eines Ausweisdokuments melden (diese Meldung kostet 35.-, zahlbar per Twint)
- Ratschläge und/oder Informationen erhalten
- Strafanzeige zurückziehen
Verfügbare Leistungen (für nicht-freiburgische Bürger) :
- Erstattung einer Strafanzeige bei einfachen Straftaten und unbekannter Täterschaft (z. B. Diebstahl einer Geldbörse, Sachbeschädigung), wenn die Straftat im Kanton Freiburg stattgefunden hat
- Beratung und/oder Informationen erhalten, wenn es einen Bezug zu Freiburg gibt
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 8.15-11.15 Uhr / 13.30-16.30 Uhr. Die vorgängige Terminvereinbarung erfolgt über die ePolice-Website. Sobald Sie sich via ePolice registriert haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung Ihres Termins per E-Mail. Eine Polizeibeamtin /ein Polizeibeamter schickt Ihnen in einer zweiten E-Mail einen Link, damit Sie zur reservierten Zeit die Videokonferenz starten können.
FAQ
Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- auf elektronischem Weg über ePolice bei Diebstahl von Fahrrädern, Mopeds, Nummernschildern, elektronischen Geräten, Skiern und Snowboards / Sachbeschädigung / Cyberkriminalität (Online-Kauf bezahlt aber keine Ware erhalten - Meine Daten wurden für eine Bestellung missbraucht - Falsches Wohnungsinserat / Immobilienanzeige)
- per Videokonferenz, nach vorheriger Terminvereinbarung, (bei einfach gelagerten Straftaten und unbekannter Täterschaft)
- aufeinem Polizeiposten
Nein – Wenn Sie sich auf eine Polizeidienststelle begeben, um Anzeige zu erstatten, ist keine Anmeldung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen aber, sich vorgängig über die Öffnungszeiten zu informieren.
Ja – wenn Sie per Videokonferenz Anzeige erstatten möchten, ist die Vereinbarung eines Termins über die ePolice-Website erforderlich. Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 8:15-11:15 Uhr / 13:30-16:30 Uhr.
- Jederzeit, bei unbekannter Täterschaft
- 3 Monate - Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Ihnen die Täterschaft bekannt wird. (Art. 31 des StGB)
- Bei Straftaten, die von Amtes wegen verfolgt werden, können Sie sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als Privatkläger/ Privatklägerin konstituieren (Art. 118 Abs. 4 der StPO)
Jede geschädigte Person kann Strafanzeige erstatten, notfalls durch ihren gesetzlichen Vertreter (Art. 30 StGB).
Ein gültiges Ausweisdokument sowie allfällige Informationen zu den gestohlenen Gegenständen (Dokumente, Seriennummer, Fotografien, E-Mails usw.).
Ja, Sie können einen Strafantrag bei der Kantonspolizei oder der Strafbehörde, bei der der Antrag eingereicht wurde, zurückziehen, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Art. 33 Abs. 1 StGB). Der Rückzug des Strafantrags ist endgültig.
Sie können einen Strafantrag via VisioPol (Terminvereinbarung) oder am Schalter eines Polizeipostens zurückziehen.
Durch das Erstatten einer Strafanzeige tritt die geschädigte Person oder das Opfer in die Stellung eines Privatklägers/ einer Privatklägerin. Diese Eigenschaft ermöglicht eine Beteiligung am Verfahren auf strafrechtlicher Ebene (Verurteilung des Täters) und/oder auf zivilrechtlicher Ebene (Schadenersatz und/oder Genugtuung für den erlittenen Schaden). Bedarf es zur Verfolgung einer Straftat eines Strafantrags, muss die Polizei nach der Erstattung einer Strafanzeige eine Untersuchung einleiten.
Die Erstattung einer Anzeige ist unentgeltlich.
Ausnahme :
Bei der Aufname einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung muss das Opfer einen Kostenvorschuss von CHF 300 direkt an die StA zahlen.