Berufliche Besuche
Die folgenden Personen müssen für den Besuch von Gefangenen ein Gesuch an den Belegungs- und Besuchsdienst richten:
- Anwältinnen und Anwälte
- Mitarbeitende der Einweisungsbehörden und der Ämter für Bewährungshilfe
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Justizbehörden
- Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für Einvernahmen
- Beiständinnen und Beistände sowie vorsorgebeauftragte Personen
- Mitarbeitende der Sozialfürsorgedienste
- ehrenamtliche Gefangenenbesucherinnen und Gefangenenbesucher mit einer Bewilligung
- Anstaltsseelsorgende sowie die Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionsgemeinschaften
- Mitarbeiter/innen von Migrationsbehörden
Botschaften müssen für den Besuch von Gefangenen ein Gesuch an die Direktion richten.
Privatbesuche
Die Anmeldung, die Arten der Besuche, die Erläuterungen zum Ablauf der Besuche sowie die Uhrzeiten sind im folgenden Dokument festgelegt:
Privatbesuche sind genehmigungspflichtig und erfordern die vorherige Einsendung eines Anmeldeformulars:
- Formulaire d'inscription pour les visites en salle commune
- Formulaire d'inscription pour les visites en parloir
Versand von Geld an eine inhaftierte Person
Bankdetails:
Begünstigter : Etat de Fribourg, Bellechasse, Bellechasse 366, 1786 Sugiez mit Angabe des Empfängers (Vor- und Nachname der inhaftierten Person)
Postkonto : 17-248-0 / IBAN CH68 0900 0000 1700 02480
Der jährliche Höchstbetrag, der Gefangenen auf ihrem freien Konto zur Verfügung steht, beträgt CHF 2400.– (überwiesen oder hinterlegt). Beträge, die diesen Höchstbetrag überschreiten, werden auf dem gesperrten Konto verbucht.
Versand von Paketen an eine inhaftierte Person
Sämtliche Gegenstände müssen per Paketpost zugestellt werden (höchstens 6 Pakete pro Jahr, nicht mehr als 1 Paket pro Monat, Gewicht unter 6 kg). Informationen zu verbotenen Gegenständen finden Sie im Dokument unten.
Kontakt
Telefon: | Email-Adresse: |
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+4126/304.10.10 | edfr-bel_visite@fr.ch |
Anträge für Privatebesuche werden von Montag bis Donnerstag um 11:30 Uhr bearbeitet.
Anträge für berufliche Besuche werden an Werktagen bearbeitet.