Die Gefangenen haben das Recht, Besuche zu verweigern. Dies gilt nicht für Besuche von Personen, die gesetzlich mit der Verteidigung ihrer Interessen beauftragt sind.
Besuchsplanung
Alle Besuche, Einvernahmen und Termine müssen mit der Anstaltsverwaltung vereinbart werden. Personen, die ohne Termin erscheinen, wird der Zutritt zum Gebäude verwehrt.
Montag–Freitag (08.30 – 11.15 Uhr / 13.00 – 16.15 Uhr) :
Folgende Personen haben an diesen Tagen ein Besuchsrecht:
- Anwältinnen und Anwälte sowie Anwaltspraktikantinnen und Anwaltspraktikanten
- Mitarbeitende der Behörden
- Mitarbeitende von kantonalen Amtsstellen
- Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
- Anstaltsseelsorgende sowie Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionsgemeinschaften
- Mitarbeitende des Roten Kreuzes
- Mitarbeitende der Sozialfürsorgedienste
Samstag (14.30 – 15.30 Uhr):
Am Samstag dürfen Gefangene in Untersuchungshaft Besuch von Angehörigen empfangen. Angehörige müssen zuerst bei der zuständigen Behörde einen Besuchsantrag stellen, bevor sie einen Termin vereinbaren. Kinder unter 16 Jahren brauchen keine Besuchsbewilligung. Minderjährige müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
Wenn alle Besuchsplätze am Samstag besetzt sind, kann ein Besuchsfenster am Sonntag um 14.30 Uhr eröffnet werden.
Sonntag (14.30 – 15.30 Uhr):
Am Sonntag dürfen Gefangene im Freiheitsentzug und Gefangene in Administrativhaft Besuch empfangen. Die Besucherinnen und Besucher brauchen keine Besuchsbewilligung. Sie müssen jedoch für ihren Besuch einen Termin vereinbaren.
Ablauf des Besuchs
Haftregime | Tag | Dauer | Besucherzahl | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Untersuchungshaft | Samstag | 60 Minuten | max. 2 Erwachsene und 2 Kinder |
Namentliche Besuchsbewilligungen Besuchsräume |
Freiheitsstrafe Administrativhaft |
Sonntag | 60 Minuten | max. 2 Erwachsene und 2 Kinder |
Besuchsräume |
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich 15 Minuten vor dem Besuch vor dem Eingang des Zentralgefängnisses einzufinden.
Die Besucherinnen und Besucher müssen ihre Besuchsbewilligung (nur Untersuchungshaft) und einen Identitätsausweis vorweisen
Gelddepot:
Angehörige können Gefangenen auf zwei Arten Geld zukommen lassen:
- Hinterlegung am Empfang der Strafanstalt
- Überweisung auf Postkonto: Kontonummer 12-832836-4 / IBAN CH36 0900 0000 1283 2836 4 / Wichtig: Vor- und Nachname der inhaftierten Person als «Zahlungszweck» angeben
Gegenstände:
Die Angehörigen der Gefangenen können Gegenstände wie Kleider oder Lesestoff hinterlegen (erlaubte Kleidermenge: 5 kg).
Die Angehörigen können den Gefangenen auch Pakete schicken, und zwar an folgende Adresse:
Freiburger Strafanstalt
Standort Zentralgefängnis
Vor- und Nachname der inhaftierten Person
Planche-Inférieure 12
1700 Freiburg
Die Gefangenen können am Kiosk der Strafanstalt Hygieneprodukte, Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren kaufen. Solche Produkte werden den Gefangen deshalb nicht übergeben.
Sicherheitsmassnahmen
- Rauchen ist im Gebäude verboten
- Besuche werden überwacht
- Es wird angemessene Kleidung und angemessenes Verhalten verlangt.
- Verschleierte Frauen müssen ihr Gesicht zeigen.
- Die Direktion kann aus Sicherheitsgründen und in Übereinstimmung mit Artikel 18 der Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVV) die Durchsuchung einer Besucherin oder eines Besuchers anordnen.
- Bei Missachtung von Anweisungen des Anstaltspersonals kann der Besuch verweigert und jederzeit abgebrochen werden. Die betroffene Person muss das Gelände sofort verlassen. Allfällige Strafverfolgungsmassnahmen bleiben vorbehalten. Für die Besucherin oder den Besucher kann eine Aussetzung des Besuchsrechts beschlossen werden.
Kontakt
Verwaltung der FRSA Standort Zentralgefängnis:
Telefon: | 026 / 305 21 07 |
Montag - Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr / 13.00–17.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.00 / 13.00–16.00 Uhr |