Bäuerliches Bodenrecht
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (BGBB, s. Art. 1) bezweckt:
- das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern;
- die Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich diejenige des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke zu stärken;
- übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden zu bekämpfen.
Das BGBB enthält Vorschriften zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke durch Personen, welche diese selber bewirtschaften wollen und dafür geeignet sind. Weitere Vorschriften beschränken oder verhindern die Realteilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke, behalten ihren Erwerb mittels einer Bewilligungspflicht den Selbstbewirtschaftern vor und garantieren im gleichen Zug einen angemessenen Erwerbspreis. Als Massnahme zur Verhütung der Überschuldung gilt eine Belastungsgrenze für die Verpfändung landwirtschaftlicher Grundstücke.
Nützliche Links
Dokumente
- Formular Feststellung, dass ein Heimwesen weder ein Gewerbe noch Teil eines solchen ist (DOC, 125.5k)
- Formular zur Bescheinigung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (DOC, 124.5k)
- Formular zur Schätzung des höchstzulässigen Preises (DOC, 131k)
- Formular zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grunstücks (DOC, 117.5k)
- Formular zur Bewilligung von Nichtunterstellung (DOC, 149.5k)
- Formular zur Bewilligung von Realteilungen (DOC, 149.5k)
- Formular zur Bewilligung von Zerstückelungen (DOC, 149.5k)
- Formular Selbstbewirtschafter (DOC, 124.5k)
- Formular zur Bewilligung der Überschreitung der Belastungsgrenze (DOC, 133k)