Kann ich an den Meistbietenden verpachten?
Das Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) sieht höchstzulässige Pachtzinse vor, die regelmässig aufgrund des Ertrags- und des Mietwerts überprüft werden. Es legt höchstzulässige Pachtzinse gemäss den Klimazonen fest. Das Gesetz sieht gewisse regionale Zuschläge vor – für die Arrondierung und für die Nähe – und einen Zuschlag für Verträge, die für eine längere Pachtdauer als die Mindestdauer abgeschlossen werden. Pachtzinse, welche die festgelegten Standards übersteigen, können vom Pächter zu jedem Zeitpunkt bemängelt und auf die Norm herabgesetzt werden, ohne dass der Vertrag dadurch gebrochen würde. Das Ausführungsgesetz zum LPG sieht vor, dass die Verträge für landwirtschaftliche Grundstücke dem Kompetenzzentrum des Kantons Freiburg für Ausbildung, Beratung und Vollzug im Bereich Landwirtschaft – Grangeneuve – Sektion Landwirtschaft – unterbreitet werden können. Die Verträge für landwirtschaftliche Gewerbe müssen gemäss dem Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht der Behörde für Grundstückverkehr (BGV) zur Bewilligung unterbreitet werden.
Welches ist der offizielle Pachtzins für einzelne Parzellen in meiner Gegend?
Konsultieren Sie die Tabelle des höchstzulässigen Pachtzinses entsprechend der Klimazone und der Bodenqualität. Wünschen Sie eine detaillierte Berechnung des Pachtzinses, können Sie sich an – Grangeneuve – Sektion Landwirtschaft, AGRI Fribourg – Freiburg (ehemals Freiburgischer Bauernverband) oder an einen unabhängigen Agro-Treuhänder wenden.
Welches ist der offizielle Pachtzins für ganze Heimwesen in meiner Gegend?
Die Preise können sich je nach Qualität und Grösse der Gebäude ziemlich stark unterscheiden. Sie werden anders berechnet, je nachdem, ob das betreffende Heimwesen noch als landwirtschaftliches Gewerbe gilt oder nicht. Insofern, als es Gebäude betrifft, empfiehlt die Behörde für Grundstückverkehr, eine Schätzung vornehmen zu lassen, damit jede Partei über den wirklichen maximalen Wert Bescheid weiss, der bezahlt werden kann.
Muss ich meine Pachtverträge bewilligen lassen?
Folgende Pachtverträge müssen von der Kantonalen Behörde für Grundstückverkehr bewilligt werden:
- Die Verpachtung von einzelnen Grundstücken oder von Teilen von einzelnen Grundstücken eines landwirtschaftlichen Gewerbes (parzellenweise Verpachtung)
- Pachtverträge, die für landwirtschaftliche Gewerbe eine Pachtdauer von weniger als 9 Jahren vorsehen und für landwirtschaftliche Grundstücke eine Pachtdauer von weniger als 6 Jahren
- Pachtverträge für landwirtschaftliche Gewerbe zur Genehmigung des Pachtzinses
Ich bezahle einen sehr hohen Zins. Was kann ich tun?
Ein Pächter oder ein Eigentümer kann sein landwirtschaftlicher Pachtvertrag für Grundstücke zur Kontrolle Grangeneuve – Sektion Landwirtschaft – einreichen. Dies muss innert drei Monaten seit Kenntnis des Abschlusses des Pachtvertrages oder seit der Anpassung des Pachtzinses, spätestens aber innert zwei Jahren seit Pachtantritt oder seit dem Zeitpunkt, auf den eine Pachtzinsanpassung eingetreten ist, erfolgen. Grangeneuve – Sektion Landwirtschaft – überprüft, ob der vereinbarte Pachtzins zulässig oder übersetzt ist. Wenn er übersetzt ist, erhebt Grangeneuve bei der Kantonalen Behörde für Grundstückverkehr Einsprache. Die Kantonalen Behörde für Grundstückverkehr erlässt daraufhin eine Feststellungsverfügung um Herabsetzung des vereinbarten Pachtzinses auf den höchstzulässigen Pachtzins und teilt diesen Entscheid den Parteien und auch Grangeneuve – Sektion Landwirtschaft –mit. In dieser Verfügung wird der höchstzulässige Pachtzins mitgeteilt und die Parteien werden zwingend aufgefordert, den Pachtzins auf den von der Behörde für Grundstückverkehr angegebenen Höchstbetrag herabzusetzen. Die Änderung des Pachtzinses stellt das Pachtverhältnis jedoch nicht in Frage.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)
- Ausführungsgesetz zumBundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (AGLPG)