Einleitung
Von Realteilung wird gesprochen, wenn ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt.
Ich möchte jedem meiner Kinder ein Stück meines Betriebs übergeben. Ist das möglich?
Ist der Betrieb ein landwirtschaftliches Gewerbe, so ist dies grundsätzlich – unter Vorbehalt der in Artikel 60 BGBB genannten Ausnahmen – nicht möglich.
Ich brauche meinen Wald nicht. Kann ich ihn verkaufen?
Verfügt der Eigentümer über ein landwirtschaftliches Gewerbe, so ist der Wald integrierter Bestandteil des Gewerbes und kann nicht einzeln verkauft werden.
Ich habe Gebäude, die keinen landwirtschaftlichen Nutzen mehr erfüllen, kann ich sie vom Gewerbe trennen?
Um Gebäude loslösen zu können ist es wichtig, ein Nichtunterstellungs-Gesuch zu stellen. Wenn das Gesuch genehmigt wird, sind die Liegenschaften nicht mehr dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt und können einzeln verkauft werden.
Mein Nachbar möchte mir etwas Landwirtschaftsland abkaufen, um die Fläche um sein Haus zu vergrössern. Ist das möglich?
Befindet sich die Parzelle des Nachbarn in der Bauzone, so ist es nicht möglich, ihm das Land abzutreten, da dies eine künstliche Vergrösserung der Bauzone darstellen würde. Befindet sich die Parzelle des Nachbarn ganz in der Landwirtschaftszone und ist sie nicht dem BGBB unterstellt, dann ist es möglich, 1000 m2 Landwirtschaftsland zu lösen, um die betreffende Wohnparzelle zu vergrössern. Ein solches Gesuch kann nur einmal gestellt werden (vgl. Art. 60, Abs. 1, Bst. d BGBB).
Ich brauche die Alphütte auf meiner Alp nicht mehr. Kann ich sie verkaufen oder aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts lösen?
Dies hängt von der Situation der Hütte in Zusammenhang mit der der Weide ab; heutzutage wird in einem Alpbetrieb das Vieh zwar oftmals nicht mehr in den Stall gebracht, trotzdem haben die Alphütten ihren Nutzen, falls ein Tier gepflegt werden muss. Natürlich kann die Hütte auch unentbehrlich sein, wenn der Alphirt dort untergebracht werden muss. Wenn die Hütte offensichtlich keinen landwirtschaftlichen Nutzen mehr hat und sich die Weiden problemlos von einem anderen Gebäude aus bewirtschaften lassen, ist es ausnahmsweise möglich, die Alphütte herauszulösen. In diesem Fallbeispiel wird grundsätzlich verlangt, dass die Weide an den gleichen Betrieb angegliedert ist wie die neue Alphütte, von der sie versorgt wird.
Ich habe ein landwirtschaftliches Gewerbe und eine Alp. Kann ich mich von der Alp trennen?
Nein, wenn alles zusammen ein landwirtschaftliches Gewerbe bildet, dann ist es nicht möglich, die Alp vom Betrieb zu trennen.
Ich werde demnächst pensioniert und möchte meinen Betrieb verpachten, ausser dem Haus, in dem ich weiterhin wohnen möchte. Ist das möglich?
Bildet der Betrieb ein landwirtschaftliches Gewerbe, bewilligt die BGV die parzellenweise Verpachtung des Betriebs ohne Wohnräume, namentlich wenn Wohnrechte vorhanden sind.