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Diese Arbeitshilfe soll die Regionen in ihren raumplanerischen Tätigkeiten, insbesondere bei der Erstellung der heute obligatorischen regionalen Richtpläne unterstützen.
«Zusammen» – Dieser Begriff nimmt bei der uns zugeteilten Aufgabe eine Schlüsselrolle ein. Es ist nicht mehr zeitgemäss, wenn jede Einheit für sich, ohne Berücksichtigung der umliegenden Gebiete und ohne Absprache mit den Nachbarn entscheidet, wie die Raumentwicklung zu planen ist und welche Infrastrukturen nötig sind. Gefragt sind vielmehr gemeinsame und gesamtheitliche Lösungen. Die Regionalplanung ist mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung von Mai 2014 und mit dem neuen kantonalen Richtplan, der auf dieser Grundlage erstellt worden ist, zum zentralen Element erklärt worden und bildet heute die relevante Ebene für die Raumplanung.
Jean-François Steiert, Staatsrat, Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor.
Gliederung der Arbeitshilfe:
Herausgegeben von Bau- und Raumplanungsamt
Letzte Änderung: 27.04.2022