Vorstellung
Zusammen mit den betroffenen Dienststellen arbeiten die Geologen der Abteilung Kantonale Planung den Sachplan Materialabbau (SaM) aus und führen diesen nach. Dasselbe gilt für die Themen «Materialausbeutung» und «Abfallbewirtschaftung» des kantonalen Richtplans.
Sie erstellen eine Datenbank mit den georeferenzierten Daten zur Verfolgung der Materialausbeutungen im Kanton und halten die Datenbank auf dem neusten Stand.
Sie koordinieren die Verfahren für Baubewilligungs- und Einzonungsgesuche im Zusammenhang mit Materialausbeutungs-, Deponie- oder Auffüllungsvorhaben und prüfen, ob die Ihnen unterbreiteten Dossiers dem Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG), dem kantonalen Richtplan und den verschiedenen Richtlinien der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) entsprechen.
Sie nehmen die jährlichen Berichte über den Stand des Materialabbaus entgegen und bearbeiten diese, koordinieren die Ausstellung und Erneuerung der Abbaubewilligungen der RUBD und verwalten die finanziellen Sicherheiten für die Wiederherstellung der Ausbeutungsstandorte.
Sie begutachten die Generalrevisionen und Änderungen der Ortspläne unter dem Gesichtspunkt der Materialausbeutung.
Realisierte Studie
Die Verwaltung der Materialausbeutungen und der Inertabfälle erfolgt mittels verschiedener Instrumente und in enger Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Dienststellen, namentlich mit dem Amt für Umwelt (AfU). Die Basisinstrumente sind :
- Die Grundlagen, die für die kantonale Planung des Abbaus und der Ablagerung des Materials nötig sind. Es handelt sich hierbei um den Sachplan Materialabbau (SaM) und die kantonale Abfallplanung (KAP), wobei die KAP vom AfU ausgearbeitet wird.
- Die Themen «Materialausbeutung» und «Abfallbewirtschaftung» des kantonalen Richtplans, die sich auf die Grundlagen SaM und KAP stützen.
- Die Datenbank «Material». Diese Datenbank ist in Entwicklung und für den ausschliesslichen Gebrauch durch die betroffenen staatlichen Dienststellen bestimmt (sie ist nicht öffentlich).
- Die Richtlinien der RUBD für Baubewilligungsgesuche und für erneuerbare Abbaubewilligungen sowie die Betriebsreglemente, die dem öffentlichen Charakter der Aufschüttungen Rechnung tragen.
- Die Arbeitsgruppe «Stab ID», die von der Sektion Abfall und Altlasten des Amts für Umwelt geleitet wird und in welcher auch ein Vertreter des BRPA und ein eigens dafür gebildetes Komitee des Verbands der Freiburgischen Kies- und Betonindustrie (AFGB) mitwirken. Diese Arbeitsgruppe verfolgt, wie sich die für die Ablagerung von Inertstoffen benötigten und verfügbaren Volumen entwickeln, und fördert den Informationsaustausch in Bezug auf laufende und kommende Projekte in diesem Bereich. In diesem Rahmen können die Betreiber über das AFGB-Komitee die Probleme, denen sie in ihrem Alltag begegnen, einbringen, während der Staat die betroffenen Unternehmen und Personen über Änderungen auf der Ebene des einschlägigen Rechts oder der Planungsinstrumente sowie über die auf kantonaler Ebene eingeführten Massnahmen zur Begleitung und Kontrolle informieren können.
Gesetzliche Grundlagen
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR, SGF 710.11, siehe BDLF).
Mehre gesetzliche Grundlagen (zurzeit nur in Französich).