Das Amt für Umwelt (AfU) hat zur Aufgabe, mit dem Vollzug der Bundesgesetze über den Umweltschutz und den Schutz der Gewässer für den Ausgleich zwischen der natürlichen Umwelt und dessen Nutzung durch den Menschen zu sorgen. Zu diesem Zweck überwacht es den Umweltzustand, trägt zur vorsorglichen Begrenzung schädlicher Auswirkungen von neuen Aktivitäten bei, stellt die Sanierung problematischer Anlagen sicher und informiert die Behörden und die Öffentlichkeit über umweltschädliches Verhalten.
Auftrag des Amts für Umwelt
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Auftrag des Amts für Umwelt
Herausgegeben von Amt für Umwelt
Letzte Änderung: 05.04.2017