Das Amt für Umwelt (AfU) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Es stellt die Planung der kantonalen Klimastrategie und die Koordination ihrer Umsetzung sicher. Es arbeitet mit eidgenössischen, interkantonalen, kantonalen und kommunalen Instanzen sowie mit der Wirtschaft, den Hochschulen und den Verbänden zusammen;
- Es stellt den Schutz der Gewässer und der Grundwasservorkommen vor schädlichen Einwirkungen im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung sicher;
- Es organisiert die Beratung der Einsatzkräfte bei Gewässer- oder Bodenverschmutzungen und kümmert sich um die Störfallvorsorge;
- Es plant und überwacht die Abfallwirtschaft; es betreibt einen Kataster belasteter Standorte im Hinblick auf ihre Untersuchung, Sanierung oder Überwachung;
- Es überwacht die Luftqualität und stellt die Begrenzung schädlicher oder lästiger Luftschadstoffemissionen sicher;
- Es kümmert sich um den Schutz der Bevölkerung vor Lärm und nichtionisierender Strahlung;
- Es koordiniert den Bodenschutz bezüglich chemischer Kontamination und physikalischer Belastung;
- Es koordiniert die Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten für Grossanlagen sowie die umweltrechtlichen Mitberichte im Rahmen der Raumplanung;
- Es führt die Probenahmen und Analysen im Bereich Oberflächengewässer und Abwasser durch.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des AfU sind folgende:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer
- Klimagesetz
- Gewässergesetz
- Gesetz über die Abfallbewirtschaftung