Das Verzeichnis der Grundwasservorkommen umfasst.
- die Quellen und Vertikalfilterbrunnen ab einer Ergiebigkeit von 50 l/min;
- die Quellhorizonte ab einer Ergiebigkeit von 50 l/min (Quellen mit Ursprung im selben Grundwasservorkommen);
- die Grundwasservorkommen, welche eine potentielle Nutzung von mindestens 50 l/min erlauben.
Ab einer möglichen Nutzung von 200 l/min handelt es sich bei den Quellen, Quellhorizonten und Grundwasservorkommen um ein öffentliches Gewässer.
Die Veröffentlichung des Verzeichnisses der Grundwasservorkommen erlaubt es den Fachpersonen einfacher an diese Daten zu gelangen, welche nötig sind für die Realisierung ihrer Projekte.