Der Grosse Rat nahm am 14. November 2013 auf Empfehlung des Staatsrats die Motion "Kampf dem Littering" von Grossrätin Antoinette Badoud und Grossrat Didier Castella an. Mit dem Gesetzesvorentwurf wird dem Anliegen der Motionäre Rechnung getragen: Dem Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum wird ein Riegel vorgeschoben, es wird eine Rechtsgrundlage für Bussen geschaffen und die Sensibilisierung für dieses gesellschaftliche Problem wird im Gesetz verankert.
Information und Sensibilisierung
Der Gesetzesentwurf gibt dem Amt für Umwelt und den Gemeinden den Auftrag, Private, Unternehmen und andere Gemeinwesen über die Abfallbewirtschaftung im Allgemeinen und die Massnahmen gegen das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im Besonderen zu informieren und zu beraten.
Der Staat soll sich zudem dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche auf den verschiedenen Stufen der Schule für das Thema Abfall sensibilisiert werden.
Bussen
Das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen von Abfällen wie beispielsweise Verpackungen (einschliesslich Flaschen, Getränkedosen und Plastiksäcke), Speisereste, Kaugummis oder Zigarettenstummel wird unter Androhung einer Ordnungsbusse unter Strafe gestellt. Der Höchstbetrag dieser Bussen wird auf der Grundlage des eidgenössischen Ordnungsbussengesetzes, das gegenwärtig revidiert wird und im aktuellen Entwurf einen Höchstbetrag von 300 Franken vorsieht, festgelegt werden.
Die Bussen ausstellen können laut kantonalem Vorentwurf die Kantonspolizistinnen und polizisten, das Aufsichtspersonal des Amts für Wald, Wild und Fischerei sowie die dazu ermächtigten Gemeindebeamtinnen und beamten.
Littering in der Schweiz
Das Littering ist ein Gesellschaftsproblem, das in den letzten Jahren stark zugenommen hat, von der Bevölkerung als störend empfunden wird und die Lebensqualität beeinträchtigt. Abfälle auf Wiesen und Feldern sind darüber hinaus ein Problem für die Landwirtschaft, weil sie eine Verletzungsgefahr für das Vieh darstellen und deshalb zeit- und kostenintensive Reinigungsaktionen durchgeführt werden müssen. Auch die öffentliche Hand ist direkt betroffen: Laut einer Studie des Bundesamts für Umwelt (BAFU) belaufen sich die Reinigungskosten schweizweit auf rund 200 Millionen Franken im Jahr.
Mehrere Städte und Kantone wie etwa die Stadt Bern sowie die Kantone Baselland, Solothurn und Thurgau haben bereits Gesetzgebungen zur Bekämpfung des Litterings erlassen.
Auf Bundesebene wurde am 23. Februar 2015 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) eröffnet. Damit wurde der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Bourgeois Folge gegeben, die Massnahmen gegen das Littering verlangte. Als Frist für die Ausarbeitung dieses Änderungsgesetzes wurde die Wintersession 2017 festgelegt.
Weitere Informationen
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Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Webseite www.fr.ch/vernehmlassungen eingesehen werden.