Der Entwurf für die Abgrenzung der Einzugsgebiete war vom 13. Dezember 2013 bis zum 28. März 2014 in der Vernehmlassung. Im Anschluss daran wurde der Entwurf angepasst, um den Bemerkungen der Vernehmlassungsadressaten Rechnung zu tragen.
- Die Abgrenzung der Einzugsgebiete wurde leicht angepasst. Neu sind 15 Einzugsgebiete vorgesehen: Ärgera, Broye, Chandon, Glâne-Neirigue, Greyerzersee, Jaunbach, Murtensee, Neuenburgersee, Obere Broye, Obere Saane, Obere Sense, Saane, Sonnaz-Crausaz, Untere Sense und Vivisbach. Diese Änderungen wurden mit den betroffenen Gemeinden besprochen und von der beratenden Gewässerbewirtschaftungskommission gutgeheissen.
- Damit die Gemeinden eines Einzugsgebiets ausreichend Zeit haben, um sich zusammenzuschliessen, wird die Ordnungsfrist über eine Änderung des Gewässerreglements auf Ende 2016 erstreckt.
- Die Frist für die kantonale Planung wird mit demselben Änderungserlass ebenfalls bis Ende 2016 verlängert.
Unter der Adresse http://www.fr.ch/eau/de/pub/gewaesserbewirtschaftung/einzugsgebiete.htm finden Sie verschiedene Dokumente zu den Einzugebieten.
Der Vernehmlassungsbericht kann auf der Seite http://www.fr.ch/cha/de/pub/vernehmlassungen/archiv/2013.htm heruntergeladen werden.