Seit dem Grossbrand 1986 im Chemielager Schweizerhalle gehört die Vermeidung von Umweltverschmutzungen durch das Löschwasser neben dem Schutz von Menschen und Sachwerten zu den Prioritäten der Einsatzdienste. Werden nämlich keine vorbeugenden Massnahmen getroffen, kann das mit Schadstoffen belastete Löschwasser bedeutende Einwirkungen auf das aufnehmende Milieu (Boden, See oder Fliessgewässer, Grundwasser, Abwasserreinigungsanlage usw.) haben.
Die kantonalen Ämter für Umweltschutz haben einen Leitfaden für die Praxis für die Unternehmen erstellt. Der Kanton Freiburg hat zwei Einlageblätter mit Spezifitäten des Kantons Freiburg verfasst (Allgemeines, Ausführung).