Das Ziel des neuen Gewässergesetzes besteht darin, alle Aspekte des Wassers zu berücksichtigen: als lebenswichtige Ressource, als Faktor der Biodiversität, als Energieträger, als Quelle für Wohlbefinden und Freizeit, aber auch als Naturgewalt, die es zu zähmen gilt. Auch wenn der Kanton weiterhin zentrale Aufgaben wahrnimmt, um einen Planungsrahmen zu schaffen und die neue Gewässerpolitik zu steuern, kommt die Hauptrolle bei der Umsetzung dieser Politik den Gemeinden und Regionen zu. Konkret müssen diese Einzugsgebiete bilden, um folgende Bereiche zu verwalten:
- Ableitung und Reinigung des Abwassers;
- Schutz der unterirdischen Gewässer und der Wasservorkommen;
- Entnahmen aus öffentlichen Gewässern und übrige Nutzungen des Wassers;
- Wasserbau und Unterhalt der Fliessgewässer und Seen.
Der Staat hat das Dossier der beratenden Gewässerbewirtschaftungskommission und den Oberamtmännern vorgelegt und in den Bezirken den Gemeinden vorgestellt; nun unterbreitet er einen ersten Entwurf für die Abgrenzung der Einzugsgebiete. Bei der Abgrenzung der Einzugsgebiete wurden in erster Linie die aktuellen Gemeindegrenzen, die hydrologischen Einzugsgebiete sowie die bestehenden administrativen Strukturen (z. B. interkommunale Abwasserverbände) berücksichtigt. Der Entwurf sieht 12 Einzugsgebiete vor: Untere Sense, Broye, Ärgera, Glane - Neirigue, Obere Broye, Obere Sense, Greyerzersee, Murtensee, Neuenburgersee, Sense, Saane - Jaunbach, Vivisbach.
Die Vernehmlassung dauert bis am 28. März 2014. Damit soll die Zweckmässigkeit der Abgrenzung validiert werden. Die Vernehmlassung wird zeigen, ob die vorgeschlagenen Grenzen der Einzugsgebiete allenfalls angepasst oder neu definiert werden müssen.
Die Dokumentation zur Vernehmlassung steht unter der Adresse www.fr.ch/vernehmlassungen zur Verfügung.