Die derzeit geltende Verordnung gibt keinen vollständigen Überblick über die Vollzugskompetenzen im Bereich des Lärmschutzes im Kanton Freiburg. Ziel dieser Revision ist es daher, einen Gesamtüberblick über die Zuständigkeiten in Bezug auf die Begrenzung der Lärmbelastung zu geben, die sich aus der Spezialgesetzgebung ergeben, insbesondere in den Bereichen Raumplanung und öffentliche Gaststätten, aber auch betreffend die polizeilichen Zuständigkeiten der Gemeinden für die Sicherstellung der öffentlichen Ruhe.
Der Entwurf zielt des Weiteren darauf ab, den Geltungsbereich der kantonalen Ausführungsverordnung auf den 4. Abschnitt (Veranstaltungen mit Schall) der V-NISSG (SR 814.711) auszudehnen. Die Lärmschutzgesetzgebung hat nämlich nicht nur den Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen zum Ziel, sondern will auch die Besucherinnen und Besucher öffentlicher Gaststätten und Veranstaltungen vor gehörschädigendem Lärm schützen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2020.
Dokumentation
- Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zur Lärmschutz-Verordnung des Bundes - Vorentwurf
- Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zur Lärmschutz-Verordnung des Bundes - Erläuternder Bericht
- Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zur Lärmschutz-Verordnung des Bundes - Begleitbrief
- Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zur Lärmschutz-Verordnung des Bundes - Liste der Vernehmlassungsadressaten