Am 8. November 2018 verabschiedete der Grosse Rat eine Gesetzesänderung zur Bekämpfung von Littering. Damit wurde einerseits eine Strafbestimmung eingeführt (wer absichtlich oder fahrlässig im öffentlichen Raum oder in dessen Nähe kleine Mengen von Abfällen wegwirft oder liegenlässt, wird mit Ordnungsbusse bestraft) und andererseits dem Vollzugsorgan des Gesetzes der Auftrag erteilt, die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Problem des Litterings und dessen Bekämpfung zu stärken.
Der Verordnungsentwurf, der nun in die Vernehmlassung geht, setzt das Gesetz um und legt namentlich Folgendes fest:
- die Höhe der Ordnungsbussen;
- die Modalitäten für die Übertragung an die Gemeinden der Kompetenz zur Bussenverhängung.
Der Entwurf sieht zudem eine obligatorische Ausbildung für die mit der Erhebung der Ordnungsbussen betrauten Beamtinnen und Beamten vor.
Ordnungsbussen
Der Pauschalbetrag der Ordnungsbusse beträgt 50 Franken für kleine isolierte Abfälle wie Zigarettenkippen, Kaugummis, Essensreste, Papier, Verpackungen, Getränkedosen oder Flaschen und 150 Franken für eine Ansammlung solcher kleinen Abfälle.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. August 2019. Das Inkrafttreten soll im Herbst 2019 erfolgen.
Documente
- Änderung des Reglements über die Abfallbewirtschaftung (ABR) betreffend Littering - Verordnung
- Änderung des Reglements über die Abfallbewirtschaftung (ABR) betreffend Littering - Bericht
- Änderung des Reglements über die Abfallbewirtschaftung (ABR) betreffend Littering - Begleitbrief
- Änderung des Reglements über die Abfallbewirtschaftung (ABR) betreffend Littering - Liste der Vernehmlassungsadressaten