Leistungen
- es verfasst und verwaltet den kantonalen Richtplan;
- es bearbeitet die Baubewilligungsgesuche;
- es begleitet die regionale und lokale Raumplanung;
- es arbeitet die Gefahrenkarten aus und berät über die verschiedenen Naturgefahren;
- es überwacht die Materialausbeutungen;
- es behandelt die Beschwerden im Bereich der Gemeindeplanung.
Hauptreferenzen und Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG)
- Raumplanungsverordnung des Bundes vom 28. Juni 2000 (RPV)
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG)
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (ARRPBG)
- Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
- Kantonaler Richtplan
- Gesetz vom 23. Mai 1991 über die Verwaltungsrechtspflege (VRG)
Die Spezialgesetzgebund ist ebenfalls vorbehalten (Umwelt-, Natur-, Landschaft-, Kulturgüterschutz, usw.)