Die Änderung des KNP war letzten Sommer an mehreren öffentlichen Informationssitzungen präsentiert und öffentlich aufgelegt worden. Sie war in enger Zusammenarbeit mit der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) entwickelt worden. Die Änderung klärt und vereinfacht die Regeln für den Schutz sowie die Nutzung des Reservats.
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Die Bedeutung des Gebiets ist auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene anerkannt. Auf 3000 Hektaren Naturreservat beherbergt das Gebiet einen Viertel der schweizerischen Flora und Fauna. Der KNP soll diese Kostbarkeit für die künftigen Generationen erhalten, sie aufwerten und der Bevölkerung zugänglich machen. Seine Bestimmungen fördern einen Tourismus, der in erster Linie auf die nachhaltige Entwicklung des Gebiets ausgerichtet ist.
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Der KNP wurde hauptsächlich deshalb geändert, um den Rückbau von Ferienhäuschen zu regeln, die in den Naturschutzgebieten gebaut wurden. Eine Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt wurde, war nämlich zum Schluss gekommen, dass das Vorhandensein von Anlagen und Bauten eine schwere Verletzung des Zieles darstellt, die entsprechenden Gebiete zu schützen. Diese Gebäude dort stehen zu lassen, sei nicht mit dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vereinbar.
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Nachdem die nötigen Schlichtungssitzungen durchgeführt wurden, haben namentlich die drei Gemeinden, die Einsprache gemacht hatten, ihre Einsprache zurückgezogen. Auch vier Organisationen und eine Einzelperson haben ihre Einsprache zurückgezogen. Die Behandlung der verbleibenden Einsprachen und die Schlussprüfung werden fortgesetzt. Die nötigen Entscheide dürften noch in diesem Jahr fallen.
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