Der Staatsrat hatte Ende 2021 die Vernehmlassung zur ersten Änderung des kantonales Richtplans seit dessen Genehmigung durch den Bund eröffnet. Die Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten widersetzte sich dem Projekt für eine künstliche Welle auf dem Greyerzersee und forderte einen Rückzug aus dem kantonalen Richtplan. Der Bund seinerseits vertritt in seinem Prüfbericht die Ansicht, dass das Projekt nicht mit den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes vereinbar ist. Der Staatsrat wird deshalb das entsprechende Projektblatt aus dem Richtplan streichen, wie er in seinem Bericht festhält, mit dem er den Grossen Rat über die geplanten Anpassungen informiert.
Die Streichung des Projektblatts Goya Onda stellt die derzeit in der Ortsplanung der Gemeinde Morlon legalisierte Erholungszone im Sektor Les Laviaux nicht in Frage. Entwicklungen innerhalb der Zone und in Übereinstimmung mit den kommunalen Bestimmungen sind ohne Projektblatt im kantonalen Richtplan möglich. Die Entwicklungen müssen jedoch in Koordination mit dem Mobilitätsmanagement geplant werden.
Gesetzlich vorgesehener Bericht
Einen Bericht zum Entwurf des geänderten Richtplans hat der Staatsrat gemäss dem Grossen Rat gemäss Artikel 17 Abs. 1 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) zur Information vorzulegen. Der Bericht enthält eine kurze Zusammenfassung des Berichts über die Resultate der Vernehmlassung und gibt einen Überblick über alle Anpassungen, die der Staatsrat vorsieht.
Gemäss diesem Bericht sieht der Staatsrat zudem auch vor, das Projektblatt «Entwicklung Ganzjahressportgebiet Schwarzsee» anzupassen, um die geplante Erweiterung im Geissalpgebiet zurückzuziehen, nach Koordination mit den betroffenen Instanzen und im Rahmen einer nächsten Änderung des Richtplans. Damit wird sichergestellt, dass dieses Vorhaben gleich behandelt wird wie jenes zu den Erweiterungen des Skigebiets Moléson-sur-Gruyères, die wegen der negativen Beurteilung durch den Bund bereits aus dem Richtplan zurückgezogen worden waren. Betreffend die Infragestellung des Kapitels Windenergie verweist der Staatsrat auf seine Antwort auf den Auftrag 2022-GC-63 Fattebert - de Weck und die darin angekündigten Arbeiten.
Der Staatsrat wird den geänderten Richtplan nach der Behandlung des vorliegenden Berichts im Grossen Rat verabschieden, voraussichtlich noch in diesem Jahr. Er wird ihn anschliessend, wie vorgesehen, dem Bund zur Genehmigung unterbreiten.