Das Bauverbot trat am Freitag mit der öffentlichen Auflage von reservierten Zonen auf noch unbebauten Grundstücken innerhalb der Bauzone der betreffenden Gemeinden in Kraft, die mit dem Amtsblatt von Freitag erfolgt ist. Es gilt für die Gemeinden Meyriez, Chénens (nur in der Arbeitszone), Semsales (nur in der Arbeitszone) sowie Auboranges. Den entsprechenden Beschluss hatte der Staatsrat gefasst, gestützt auf das Bundesgesetz über Raumplanung (RPG), das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) und den kantonalen Richtplan.
Im Jahr 2018 wurden im kantonalen Richtplan 27 Gemeinden aufgeführt, in denen die Bauzone redimensioniert werden musste, um die Vorgaben des geltenden Rechts zu respektieren. 23 Gemeinden haben ihre Ortsplanung inzwischen bereinigt oder die entsprechenden Massnahmen öffentlich aufgelegt. Die vier Gemeinden, in denen nun ein vorübergehendes Bauverbot gilt, haben keine Massnahmen getroffen, trotz dreimaliger schriftlicher Aufforderung durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU). Das Bauverbot gilt, bis die betreffenden Gemeinden die Massnahmen zur Redimensionierung ihrer Bauzone öffentlich aufgelegt haben.
Wie der Kanton Freiburg sind zahlreiche andere Kantone daran, Massnahmen gegen überdimensionierte Bauzonen zu treffen. Eine Mehrheit überprüft aktuell ebenfalls die Dimensionierung der Bauzonen auf ihrem Gebiet. Im Herbst wird der Kanton Freiburg dem Bund seinen Bericht zur Raumplanung zustellen müssen, den das Bundesrecht alle vier Jahre von den Kantonen verlangt. Er wird auch Auskunft über die Massnahmen geben müssen, die er ergriffen hat, um alle seine Bauzonen mit dem Bundesrecht in Einklang zu bringen.