Dieser Entwurf betrifft einerseits die Bestimmungen zur Mehrwertabgabe, die nach der Annahme der Änderung vom 15. Dezember 2022 des RPBG, die am 1. Oktober in Kraft tritt, angepasst werden müssen. Andererseits verfeinert er die Bestimmungen, die das Bewilligungsverfahren regeln, das für alle Bauwerke zu befolgen ist, sowie die Fälle der Befreiung von der Bewilligungspflicht.
Documents liés
- Verordnungsentwurf zur Änderung des Ausführungsreglements vom 1. dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz.pdf (PDF, 102.09k)
- Verordnungsentwurf zur Änderung des RPBR.pdf (PDF, 148.9k)
- Verordnung zur Änderung des Ausführungsreglements zum RPBG_RPBR.pdf (PDF, 103.21k)
- Erläuternder Bericht zum Entwurf der Verordnung zur Änderung des Ausführungsreglements vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz RPBR.pdf (PDF, 230.87k)