Die Revision des Bau- und Raumplanungsgesetzes, die jetzt bis zum 1. September 2023 in der Vernehmlassung ist, setzt jenen Teil der Motion 2020-GC-64 der Grossräte Dorthe und Marmier um, den der Grossen Rat am 8. Oktober 2021 mit 44 zu 43 Stimmen angenommen hatte, welche darauf abzielt, die Raumentwicklung auf lokaler Ebene demokratischer zu gestalten. Demzufolge sollen Generalrat oder Gemeindeversammlung künftig für die Genehmigung eines Ortsplans zuständig sein. Der Vorentwurf sieht zudem vor, dass eine Planungskommission geschaffen wird, welche die Ausarbeitung des Ortsplans durch den Gemeinderat, also die Exekutive, begleitet. In dieser Kommission soll der Gemeinderat mit mindestens einem Sitz vertreten sein. Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf soll diese Kommission zur Mehrheit aber aus Vertreterinnen und Vertretern der Legislative bestehen.
Der Vorentwurf wurde nach einer Prüfung der Situation in anderen Kantonen durch eine breit abgestützte Arbeitsgruppe erarbeitet. In letzterer waren die Oberamtspersonenkonferenz, der Freiburger Gemeindeverband, das Generalsekretariat der Direktion der Institutionen und der Landwirtschaft, das Amt für Gemeinden und das Bau- und Raumplanungsamt vertreten.
Der Staatsrat hält in seinem erläuternden Bericht zum Vorentwurf fest, die vorgeschlagene Lösung sei die praktikabelste, weil der Gemeinderat dafür zuständig bleibe, die nötigen Arbeiten zu führen und Einsprachen zu behandeln. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Gesetzesänderung die Dauer der Arbeiten für Ortspläne verlängern könnte, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Erteilung von Baubewilligungen – vor allem im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, welche die Möglichkeit in Frage stellt, zwischen öffentlicher Auflage und Genehmigung Baubewilligungen zu erteilen. Das Vernehmlassungsverfahren soll insbesondere ausloten, welche Meinungen die Hauptbetroffenen in der Frage der Abwägung zwischen der demokratischen Verankerung von Raumplanungsentscheidungen und dem Tempo der Bearbeitung von Dossiers vertreten.