Die Aufschüttung ist widerrechtlich, und das Oberamt des Saanebezirks sowie das Kantonsgericht hatten die Wiederherstellung verfügt. Weil die Eigentümerschaft dieser Verfügung nicht Folge leistet, lässt nun die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) die nötigen Arbeiten ausführen, als so genannte Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümerschaft, so wie dies das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz vorsieht.
Die Aufschüttung war von der Firma Müller SA ohne Bewilligung als Deponie angelegt worden. Die Rodung und die Erkundungsbohrungen, die jetzt begonnen haben, sollen es erlauben, noch vor Jahresende mit den Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu beginnen. Der Teil des betroffenen Geländes, der in der Landwirtschaftszone liegt, soll anschliessend wieder für landwirtschaftliche Zwecke nutzbar sein. Auch eine ökologische Ausgleichsfläche wird geschaffen.
Die RIMU verfolgt eine ganze Reihe von ähnlichen Fällen voran, die darauf abzielen, widerrechtliche Einrichtungen ausserhalb der Bauzone zu beseitigen, wobei Fälle mit starken Auswirkungen auf die Umwelt Vorrang haben. Aktuell zählt das Bau- und Raumplanungsamt (BPRA) 138 solcher Fälle. Deren Lösung ist in der Regel rechtlich anspruchsvoll und kann einige Zeit in Anspruch nehmen und zieht oft langwierige Verfahren nach sich, so dass zwischen der Feststellung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands teilweise viel Zeit vergehen kann.