Sie haben mit der kantonalen Anstalt für die aktive Bodenpolitik (KAAB) entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet.
Die Parteien haben damit eine Basis gefunden, die einen Rückzug der Beschwerden ermöglicht. Die Vereinbarungen sehen namentlich mehrere Massnahmen vor, um die Auswirkungen des Verkehrs auf ein Minimum zu beschränken und eine sanfte und nachhaltige Mobilität zu fördern. So wird etwa die Anzahl der Parkplätze auf die Hälfte der Referenzwerte der Normen des Verbandes Schweizer Strassenfachleute (VSS) begrenzt. Bereits im KNP vorgesehen ist, das Parkhaus zu zentralisieren und schrittweise sowie bedarfsorientiert zu bauen.
Vorausschauende und kontrollierte Mobilität
Die Vereinbarung sieht als innovatives Instrument einen so genannten Mobilitätsschalter vor, der sich aus der KAAB, Vertretern der am Standort ansässigen Unternehmen, der Gemeinde Saint-Aubin, der Region und dem VCS zusammensetzt. Diese Anlaufstelle wird insbesondere damit beauftragt, Vorschläge im Rahmen des Mobilitätsplans des Standorts zu machen, eine Stellungnahme zu den Mobilitätsplänen der Baugenehmigungsanträge abzugeben, an der Parkplatzverwaltung mitzuwirken, die Nutzung der sanften Mobilität zu fördern oder auch das Verkehrsmonitoring des Standorts zu gewährleisten.
Ihre Mitwirkung wird sich nicht auf die Entwicklungsphase von AgriCo beschränken, sondern auch nach dem vollständigen Bau des Standorts fortgesetzt werden. Ihre Rolle wird darin bestehen, die Entwicklung der Mobilität in der Gegend zu antizipieren und innovative Lösungen für das Management des Verkehrs vorzuschlagen.
Zur Erinnerung: Der KNP sieht auch vor, dass die derzeit kommunale Route de l'Industrie kantonalisiert wird, im Austausch mit einem Stück Kantonsstrasse, das an die Gemeinde übergeht. Auf diese Weise wird die Route de l’Industrie zur Hauptzufahrt von der Autobahn zum AgriCo-Standort gemacht, um eine Durchfahrt durch die Ortschaft Domdidier zu vermeiden.
Massnahmen für Landschaft und Natur
Die Vereinbarung, die mit der SL-FP unterzeichnet wurde, sieht verschiedene Massnahmen in der Landwirtschaftszone vor, die eine Vernetzung der Natur- und Landschaftselemente ermöglichen sollen. Diese Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Natur (WNA) sowie Grangeneuve festgelegt. Schliesslich verständigen sich beide Seiten mit der Vereinbarung darauf, dass der Entwicklungsperimeter für ein hohes Gebäude beibehalten wird. Dieses hohe Gebäude darf jedoch nicht vor Ende 2031, also zehn Jahre nach der offiziellen Genehmigung des KNP, realisiert werden.
Im Falle eines Hochhausprojekts muss zudem ein Architekturwettbewerb organisiert werden, in den die Stiftung Landschaftsschutz als Jurymitglied eingebunden wird. Im Rahmen dieses Wettbewerbs müssen die Landschafts- und Umweltqualitäten des Bauwerks berücksichtigt und seine Integration in den Standort und in die Landschaft nachgewiesen werden.
Ein nachhaltiger Campus
Die Unterzeichnung der Vereinbarungen ermöglicht es, dass der KNP für den Campus AgriCo in Kraft treten und die die vorgesehenen Projekte der verschiedenen Unternehmen weiterverfolgt werden können. Der Campus besteht aus 277.000 m2 Industriegebiet mit geschützten Gebäuden, umgeben von fast 100 Hektar Landwirtschaftszone. Das Gebiet verfügt über ein reiches Kulturerbe und eine reiche Natur, die einen wichtigen Trumpf für die Arbeitsqualität am Standort darstellen. AgriCo soll sich gemäss KNP zu einem nachhaltigen Campus entwickeln, auf dem es sich angenehm arbeiten und innovativ sein lässt, der nachhaltig ist und hochwertige öffentliche Räume und Grünflächen bietet.
Das Projekt ist das erste Beispiel für die neue Philosophie, die von der KAAB und dem Staat Freiburg im Bereich der Entwicklung angestrebt wird. Es basiert auf den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung und zielt auf die Schaffung von Industriestandorten ab, die an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst sind, Arbeitsplätze schaffen, aber auch für die Zivilgesellschaft offen und für Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv sind.