Das von Frau Giancarla Papi geleitete Bau- und Raumplanungsamt befasst sich hauptsächlich mit Aufgaben im Bereich der Raumplanung und mit Aufgaben, die sich aus der Prüfung von Baubewilligungsgesuchen ergeben.
Wichtige Ereignisse
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RPBG
Im Sommer 2023 wurde ein Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) im Hinblick auf die Einführung der Zuständigkeit der Gemeindelegislative für die Annahme der Orts- und der Detailbebauungspläne (OP und DBP) in die externe Vernehmlassung geschickt. Die RIMU und das BRPA werteten die eingegangenen Antworten im Laufe des Herbstes aus. Ein Gesetzesentwurf und die dazugehörige Botschaft werden Anfang 2024 dem Grossen Rat unterbreitet werden.
RPBR
Im Sommer wurde zudem ein Verordnungsentwurf zur Änderung des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) in die externe Vernehmlassung gegeben, der einerseits Ausführungsbestimmungen aufgrund der Gesetzesänderungen zur Mehrwertabgabe (am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten) und andererseits eine Lockerung der Bestimmungen über die Bewilligungspflicht und die Befreiung bestimmter Objekte von der Bewilligungspflicht vorsieht. Die Verordnung wurde Anfang Dezember vom Staatsrat verabschiedet. Die neuen Bestimmungen des RPBR treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Den Gemeinden, die in diesem Bereich ein Reglement erlassen möchten, steht ein Musterreglement für die kommunale Mehrwertabgabe, wie sie im RPBG vorgesehen ist, zur Verfügung.
Verbesserung der Dauer des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens
Im Anschluss an den Bericht der Arbeitsgruppe «bauenfreiburg», der der RIMU im Frühjahr 2023 vorgelegt wurde, stellten die RIMU und das BRPA Überlegungen zur Verbesserung der Dauer des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens an, die durch eine Änderung des RPBG und/oder des RPBR erreicht werden könnte. Diese Überlegungen flossen in die laufenden Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung der Motionen Dafflon Wicht über zwingende Fristen im Baubewilligungsverfahren (2021-GC-90), Morand Fattebert über die Sicherung der gesamten Kosten für die Umsetzung eines Detailbebauungsplans (2021-GC-168) und Morand Pasquier über einen Ersatzbeitrag für Gemüsegärten (2022-GC-66) ein, die alle vom Grossen Rat im Jahr 2022 angenommen wurden. Ein Gesetzesvorentwurf, der diese verschiedenen Vorlagen zusammenfasst, wird zu Beginn des Frühjahrs 2024 in die Vernehmlassung gegeben.
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Der Bericht
2023 erstellte das BRPA einen Raumplanungsbericht, der den Stand der Raumplanung in all ihren Dimensionen auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene darstellt. Der Bericht erfüllt die Anforderungen der Raumplanungsverordnung des Bundes und des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes und gibt sowohl dem Bund als auch dem Grossen Rat Auskunft über den Stand der Arbeiten zum kantonalen Richtplan, seine Umsetzung und die wichtigen Änderungen seiner Grundlagenstudien. Der Bericht wird vom Staatsrat Anfang 2024 an das Bundesamt für Raumentwicklung und den Grossen Rat weitergeleitet.
Die Strategie des kantonalen Richtplans
Die wichtigste Schlussfolgerung dieses Berichts ist, dass die Strategie des kantonalen Richtplans weiterhin relevant ist, auch wenn sich das Bevölkerungswachstum als geringer erwies als das demografische Referenzszenario («hohes» Szenario des Bundesamts für Statistik), auf das sich der Richtplan bei seiner Ausarbeitung Ende der 2010er-Jahre stützte. Diese Strategie gibt der Verdichtung und der Nutzung der bestehenden Reserven den Vorrang vor der Prüfung von Bauzonenerweiterungen, die erst in Betracht gezogen werden, wenn nicht mehr genügend unbebaute Reserven zur Verfügung stehen.
Auf der Grundlage des 2019 verabschiedeten kantonalen Richtplans wurden bis 2023 etwas mehr als 85 Hektar Bauzonen eingezont, während im gleichen Zeitraum rund 170 Hektar ausgezont wurden, was einer Reduktion der gesamten Bauzonenfläche des Kantons um 85 Hektar entspricht.
Kennzahlen
Ende des Berichtsjahrs entsprachen 115 Dossiers zu Detailbebauungsplänen nicht dem geltenden RPBG, trotz der Frist vom 31. Dezember 2014 für deren Anpassung
8,4 Jahre entspricht der durchschnittlichen Dauer einer OP-Gesamtrevision
Bei der RIMU sind 188 Beschwerden im Bereich der Raumplanung hängig
131 Tage ist die durchschnittliche Dauer der Prüfung eines Baubewilligungsgesuchs (davon 60 Tage bei der Gemeinde, 63 beim Kanton und 21 beim Oberamt)