> Es verwaltet die Gesuche im Immobilienbereich (Suche und Zuweisung neuer Räumlichkeiten, Kauf und Verkauf von Gebäuden, Mietverträge).
> Es führt Vorstudien zu Hochbauprojekten durch.
> Es organisiert und leitet Architekturwettbewerbe.
> Es führt die Projektierung durch und trägt die Baubewilligungsgesuche.
> Es realisiert die Bau- oder Renovierungsarbeiten.
> Es betreibt die Gebäude in der Nutzungsphase vor allem unter energetischen Gesichtspunkten.
> Es sorgt für den guten Zustand des Immobilienbestands des Staats, indem es die Instandhaltungsarbeiten plant und durchführt.
> Es kümmert sich um die Verwaltung sowie um den Unterhalt der Räumlichkeiten und des Mobiliars des Staats.
> Es stellt sicher, dass die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens eingehalten werden.
> Es unterstützt die Gemeinden bei ihren Schulbauprojekten und analysiert ihre Beitragsgesuche.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des HBA sind folgende:
> Gesetz vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates
> Gesetz vom 11. Februar 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen
> Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)