Mit der neuen Verordnung, die am 1. April in Kraft getreten ist, wird das Büro für Nachhaltigkeit formell geschaffen und es werden dessen Rolle und Beziehung zu den bestehenden Organen geklärt. Das Büro ist Teil des Generalsekretariats der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (GS-RIMU) und war vor seiner offiziellen Konstituierung über vier Jahre als Nachhaltigkeitszelle tätig. Als Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit innerhalb der Kantonsverwaltung hat das Büro die Aufgabe, die kantonale Nachhaltigkeitsstrategie zu aktualisieren und zu überwachen, die Verwaltungseinheiten zu beraten und Instrumente für die Nachhaltigkeitsbeurteilung vorzuschlagen. Neben der Formalisierung einer bestehenden Einheit schafft die Verordnung mit der Staatsratsdelegation für Nachhaltigkeit auch ein neues Organ. Diese Staatsratsdelegation setzt sich aus den Direktorinnen und Direktoren der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) und der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) zusammen und ist für die strategische Ausrichtung in diesem Bereich zuständig.
Darüber hinaus werden mit der Verordnung die Aufgaben von zwei bereits bestehenden operativen Organen geklärt. Damit ist zum einen die Konsultativkommission für Nachhaltigkeit mit einer Beratungs- und Expertenrolle und zum anderen das Netzwerk von Ansprechpersonen für Nachhaltigkeit, das Personen, die in ihren Direktionen und Ämtern mit der Umsetzung der Massnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beauftragt sind, gemeint.
Schliesslich definiert die neue Verordnung mit den Indikatoren, die vom Bund in Partnerschaft mit den Kantonen und Städten (Netzwerk «Cercle Indicateurs») entwickelt wurden, und der jährlichen Berichterstattung zu den einzelnen Massnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie die Elemente des Nachhaltigkeitsmonitorings.
Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Nachhaltigkeitsgovernance will der Staatsrat ein wirksames Funktionieren der mit der Nachhaltigkeit betrauten Organe gewährleisten. Die Verordnung ist damit eine wichtige Etappe für eine effiziente Umsetzung der kantonalen Strategie.
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