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Kohärenz: Die Strategie will die Massnahmen des Staats zugunsten der nachhaltigen Entwicklung in einen kohärenten Rahmen einbetten. Die Agenda 2030, die verbindet und universelle Gültigkeit hat, drängte sich hierfür geradezu auf. Alle Massnahmen der Strategie sollen mit jedem der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) kompatibel sein.
Verstärkungspotenziale: Die Strategie zielt darauf ab, das Potenzial für eine Optimierung der staatlichen Massnahmen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung aufzuzeigen und zu realisieren.
Sichtbarkeit: Die Strategie will die zahlreichen Verpflichtungen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung, die der Staat bereits eingegangen ist, sichtbar machen.Aus diesen drei Grundsätzen ergibt sich nachfolgend dargelegte Struktur.
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2.2.1 Geltungsbereich der Strategie
Der Staat Freiburg ist für die Umsetzung der vorliegenden Strategie zuständig. Die von ihm umgesetzten Massnahmen richten sich insbesondere an die privaten Akteure des Kantons (Einzelpersonen oder Unternehmen), andere Stellen oder Behörden, öffentlichrechtliche Institutionen und Verbände. Die Strategie hat die folgenden drei Tätigkeitsfelder zum Gegenstand:
- die Funktionsweise des Staats;
- die öffentlichen Politiken, die der Staat umsetzt;
- die Unterstützung des Staats für Projekte unter der Leitung Dritter.
Der Inhalt der Strategie greift die Massnahmen, die die betroffenen Einheiten im Rahmen ihrer Kompetenzen treffen können und wollen, nicht voraus; dies gilt insbesondere für kommunale Massnahmen (vgl. Art. 130 Abs. 2 KV). Auch wurde keine geografische Grenze für die Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen vorgesehen, weil die Handlungen des Staats über die Kantonsgrenzen hinaus Wirkung entfalten können. So wirkt sich beispielsweise ein öffentliches Beschaffungswesen, das umwelt –und sozialverträglich ist, positiv auf die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der ganzen Schweiz und im Ausland aus.
2.2.2 Zielvorgaben und Ziele
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg orientiert sich an der Agenda 2030 und zählt 31 Zielvorgaben, die die 169 Unterziele der Agenda 2030 als Grundlage haben. Die 31 Zielvorgaben wurden aufgrund ihrer Relevanz für die Schweiz (die Agenda 2030 hat die ganze Welt im Blick), des Handlungsspielraums des Staats Freiburg (einige der Ziele der Agenda fallen eher in den Zuständigkeitsbereich des Bundes), einer Analyse der Stärken und Schwächen des Kantons in Bezug auf die Nachhaltigkeit sowie der Meinung von Fachpersonen ausgewählt und formuliert. Alle Zielvorgaben tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung des Kantons bei und sind Bestandteil von 15 der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030.
Der Staat Freiburg trifft heute schon nach Massgabe der Verfassung des Kantons Freiburg Massnahmen für die ausgewählten Zielvorgaben: Es gibt kantonale Gesetze und Strategiepapiere für die meisten dieser Zielvorgaben. Als Beispiel können die kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention und der damit verbundene Aktionsplan genannt werden, die auch zur Erreichung der Zielvorgabe 3.1 «Vorbeugung von nichtübertragbaren und von psychischen Krankheiten» beitragen. Jedes Ziel enthält somit einen Verweis auf die bestehenden Rechtsgrundlagen und strategischen Dokumente, die die Grundlage für die Umsetzung der für das Ziel festgelegten Massnahmen bilden (Abschnitt «Rechtliche und strategische Grundlagen»). Die Verweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Übereinstimmung mit dem oben Gesagten sind einzig die Dokumente erwähnt, welche die Handlungen des Staats Freiburg definieren. So werden etwa die Agglomerationsprogramme für Bulle (Mobul) und Freiburg nicht erwähnt, obwohl sie wichtig sind für die Zielvorgaben «Stärkung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung» und «Förderung einer nachhaltigen Mobilität».
Für jede Zielvorgabe werden Wirkungsziele festgelegt, die beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will. Andere, externe Faktoren können ebenfalls eine Rolle spielen. So lautet beispielsweise eines der Wirkungsziele der weiter oben erwähnten Zielvorgabe 3.1: «Die Gesellschaft misst der Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung grosse Bedeutung zu.»
Die Wirkungsziele werden durch Leistungsziele ergänzt. Die Leistungsziele visieren eine spezifische Zielgruppe an, können innerhalb einer relativ gut definierten Frist erreicht werden und sind nach Möglichkeit messbar, wobei das Motto gilt: «Nicht alles was zählt, kann gezählt werden». Zu den Leistungszielen der Zielvorgabe 3.1 gehört etwa: «Weniger Personen leiden unter vermeidbaren nichtübertragbaren Krankheiten und es gibt weniger vorzeitige Todesfälle.»
2.2.3 Umsetzung (Massnahmenplan)
Bei den Umsetzungsmassnahmen wird unterschieden zwischen:
- den bestehenden (oder geplanten) Verpflichtungen des Staats zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung. Diese Aktionen existieren unabhängig von den Überlegungen, die im Rahmen der vorliegenden Strategie durchgeführt werden; denn weil die nachhaltige Entwicklung viele wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen umfasst, tragen verschiedene Sachpolitiken durch sich und aufgrund ihrer Ziele zur nachhaltigen Entwicklung bei, ohne dass sie Teil der Strategie sein müssen. Für jede Zielvorgabe wurden die bestehenden (oder geplanten) Verpflichtungen des Staats erfasst;
- den Stärkungsmassnahmen, die in der vorliegenden Strategie vorgeschlagen sind. Diese Massnahmen wurden aufgrund einer Beurteilung der festgestellten Defizite und einer Kurzanalyse der Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken definiert und nach einer Analyse ihrer Kosten, Machbarkeit und Wirksamkeit sowie in Abhängigkeit von ihrem Beitrag an andere Zielvorgaben ausgewählt. Gewisse Massnahmen können von den Dienststellen direkt umgesetzt werden. Andere Massnahmen wiederum definieren lediglich die Ausrichtung und bedürfen zu deren Umsetzung weiterer Überlegungen. Für jede Zielvorgabe werden Stärkungsmassnahmen vorgeschlagen;
- den Querschnittstätigkeiten, die ebenfalls in der vorliegenden Strategie vorgeschlagen sind. Diese tragen gleichermassen zum Erreichen aller 31 Zielvorgaben bei. Sie sind daher nicht bei einer Zielvorgabe angeführt, sondern sind am Ende des Dokuments in einem eigenen Kapitel zusammengestellt.
Es sei auch erwähnt, dass die Unterscheidung zwischen den bestehenden (oder geplanten) Verpflichtungen einerseits und den Stärkungsmassnahmen andererseits in gewissen Fällen Anlass zu Diskussionen geben kann.
2.2.4 Zeitlicher Horizont
Nachhaltige Entwicklung impliziert eine langfristige Perspektive. Um die Kohärenz mit der Agenda 2030 zu gewährleisten und die Strategie auf die aktuellen Gesetzgebungen auszurichten, wurde als Zeithorizont das Jahr 2031 (Ende der Legislaturperiode, die 2027 beginnt) gewählt.
Da die Strategie ein dynamisches Instrument ist, das den Veränderungen des sozioökonomischen und ökologischen Kontexts folgt, ist der Zeithorizont für die Leistungsziele das Jahr 2026 (Ende der 2022 beginnenden Legislaturperiode). Wie im Punkt 2.1 erwähnt, besteht eines der Ziele dieses Dokuments darin, die bestehenden Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung des Kantons sichtbar zu machen. Aus diesem Grund wird so weit wie möglich auf die bereits in den bestehenden strategischen Dokumenten definierten Ziele verwiesen, sofern diese bis 2026 oder darüber hinaus
gültig sind.Der zeitliche Horizont für Massnahmen kann kürzer sein, weil es schwierig ist, langfristig im Detail zu planen. Für mehr Dynamik werden die Massnahmen alle zwei Jahre aktualisiert (siehe Punkt 2.3.5).
Abb. C : Struktur der Strategie
2.2.5 Verknüpfung mit den sektoralen Strategien des Kantons
Nachhaltige Entwicklung ist ein sektorübergreifendes und multisektorales Konzept.Sie ist multisektoral, weil sie eine Vielzahl ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen umfasst, wie z. B. die Erhaltung der biologischen Vielfalt, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, die Anpassung an den Klimawandel oder Gesundheitsprävention, wie die Agenda 2030 zeigt. Und sie ist sektorübergreifend, da sie darauf abzielt, jedes dieser Themen durch die Schaffung positiver Wechselwirkungen zwischen ihnen in Einklang zu bringen. Nachhaltigkeit ist daher in vielerlei Hinsicht eine Querschnittsaufgabe.
Die Struktur der vorliegenden Strategie spiegelt diese Transversalität wider, indem sie, wie in Abbildung D dargelegt, bestehende sektorale Strategien und Planungen (etwa den Sachplan Energie oder den kantonalen Richtplan) integriert und sich auf Massnahmen konzentriert, die sich positiv auf mehrere Sektoren auswirken. Die Revisionen der Strategie Nachhaltige Entwicklung werden die Entwicklungen in den entsprechenden sektoralen Planungen berücksichtigen; gleichzeitig müssen die sektoralen Planungen berücksichtigen; gleichzeitig müssen die sektoralen Planungen
die in der Strategie Nachhaltige Entwicklung definierten Prinzipien einbeziehen. -
2.3.1 Ausarbeitung der Strategie
Die Ausarbeitung der Strategie wurde von der Delegierten für nachhaltige Entwicklung gesteuert, mit der Unterstützung eines Projektausschusses (COPRO) und externer Büros, mit der Betreuung des Steuerungsausschusses Nachhaltige Entwicklung (COPIL-NE), in dem die Direktionen und die Staatskanzlei mit je einer oder zwei Personen vertreten sind, und mit Beiträgen der kantonalen Konsultativkommission Nachhaltige Entwicklung (KKNE). In einem partizipativen Prozess wurden rund hundert Personen aus den von der Strategie betroffenen Dienststellen in Workshops zusammengeführt oder in Einzel- oder Kleingruppeninterviews befragt.
2.3.2 Umsetzung der Strategie
Der Staatsrat setzt die Strategie über die Ämter um, die in der Beschreibung der jeweiligen Massnahme designiert sind. Im Generalsekretariat einer jeden Direktion werden Ansprechpersonen für die nachhaltige Entwicklung bezeichnet. Diese dienen als Mittler zwischen der oder dem Delegierten für nachhaltige Entwicklung und den von der Strategie betroffenen Ämter.
2.3.3 Monitoring der Strategie des Staats Freiburg
Der Fortschritt des Kantons im Bereich der nachhaltigen Entwicklung wird alle zwei Jahre auf der Grundlage des Indikatorensets «Cercle Indicateurs» (von Bund und Kantonen entwickelt) und der vom Staat Freiburg ausgearbeiteten ergänzenden Indikatoren beschrieben. Die Ergebnisse werden im statistischen Jahrbuch und auf der Website des Staats Freiburg veröffentlicht. Das Verfahren wird vom Amt für Statistik (StatA) gesteuert.
Der Grad der Erreichung der Leistungsziele wird regelmässig anhand einer Reihe von Indikatoren bewertet, die nach der Verabschiedung der Strategie durch den Staatsrat entwickelt werden sollen. Eine Erhebung über den Ausgangszustand der Indikatoren wird im Jahr 2021 durchgeführt (Referenzjahr 2019 oder 2020). Darüber hinaus werden auch Treffen mit den Personen, die für die Umsetzung verantwortlich sind, und den Ansprechpersonen für die nachhaltige Entwicklung stattfinden, um eine qualitative Bewertung der Strategie vorzunehmen. Diese Begegnungen werden mit einem Kurzbericht, der auf der Website des Staats veröffentlicht wird, und einem Video protokolliert. Das Verfahren wird von der oder dem Delegierten für nachhaltige Entwicklung gesteuert.
Die Umsetzung der Massnahmen wird einmal im Jahr im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen, die entstandenen Kosten und deren Fortschritt bewertet. Der Bericht über den Fortschritt der Massnahmen wird auf der Website des Staats veröffentlicht.
2.3.4 Revisionen
Die Massnahmen werden alle zwei Jahre angepasst. Die Leistungsziele und die Massnahmen werden 2026 für den neuen Horizont 2031 vollständig überarbeitet werden. Das Verfahren wird von der oder dem Delegierten für nachhaltige Entwicklung mit der Unterstützung des COPIL-NE und der KKNE gesteuert.
2.3.5 Voranschlag
Das Budget für die Umsetzung der Strategie bis 2026 beläuft sich auf 14 015 300 Franken (2 335 883 Franken pro Jahr). Zum Vergleich: Das jährliche Budget für die erste Strategie betrug 1 542 632 Franken pro Jahr. Ein Teil dieses Betrags wird durch den Plan zur Stützung der Wirtschaft finanziert. Die Finanzierung des verbleibenden Betrags erfolgt über einen Verpflichtungskredit. Nach der Revision des Massnahmenplans für die Periode 2027–2031 wird ein neuer Voranschlag erstellt werden, der wahrscheinlich ebenfalls Gegenstand eines Kreditgesuchs sein wird.
Der Betrag von 14 015 300 Franken wird ausschliesslich zur Finanzierung der im Punkt 2.2.3 beschriebenen Stärkungsmassnahmen und Querschnittstätigkeiten verwendet. Die laufenden und geplanten Verpflichtungen (ebenfalls unter Punkt 2.2.3 beschrieben) werden über das ordentliche Budget für die Laufende Rechnung der betreffenden Ämter und Direktionen finanziert.2.3.6 Kommunikation
Die Strategie wird in digitaler Form und in Form von Artikeln auf der Website des Kantons Freiburg veröffentlicht. Daneben wird in begrenzter Zahl eine Kurzfassung in Papierform bereitgestellt werden.
Ein Kommunikationskonzept, das vom Steuerungsausschuss (COPIL) ausgearbeitet und regelmässig aktualisiert wird, soll die verschiedenen Phasen der Umsetzung der Strategie sichtbar machen. Ein solches Konzept muss sich namentlich an die Bevölkerung, die Behörden, das Personal der Verwaltung und die politischen Akteure richten und verschiedene Informationskanäle vorsehen, etwa Medienmitteilungen und konferenzen, News auf der Website des Staats und in den sozialen Netzwerken usw. Die Botschaft muss positiv sein. Die Direktionen und Ämter sollen ebenfalls über die Massnahmen, die sie betreffen, informieren.
Logische Struktur und Governance
Lead
Strategie Nachhaltige Entwicklung des Staats Freiburg 2021-2031
Herausgegeben von Nachhaltige Entwicklung
Letzte Änderung: 13.10.2023